Nach Festnahme auf Stuttgarter Flughafen: Ebay-Betrüger in U-Haft

Stuttgart - Er verkaufte Ware auf Ebay, versendete diese aber einfach nicht. Und das, obwohl die Kunden bereits bezahlt hatten. In mehr als 20 Fällen muss sich nun ein 40-Jähriger mutmaßlicher Betrüger verantworten. Er wurde vergangenen Montag am Flughafen Stuttgart festgenommen.

Die Polizei konnte den Mann gut fünf Jahre nach seinen Verbrechen in einer Flughafenkontrolle stellen. (Symbolfoto)
Die Polizei konnte den Mann gut fünf Jahre nach seinen Verbrechen in einer Flughafenkontrolle stellen. (Symbolfoto)  © 123rf/huettenhoelscher

Am 23. Januar 2023 konnte die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart den Deutschen stellen. Er kam gerade als Fluggast aus Istanbul zurück und fiel bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle auf.

Nach dem 40-Jährigen fahndete bereits die Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Von März 2017 bis Januar 2018 habe der mutmaßliche Täter 25 Scheinverkäufe getätigt und seine Kunden so um circa 30.120 Euro betrogen. Da einige der Betrugsfälle mittlerweile verjährt sind, beläuft sich der Schaden, wegen dem der 40-Jährige zur Rechenschaft gezogen werden kann, auf rund 10.290 Euro.

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In allen 25 Fällen diente die Online-Verkaufsplattform Ebay dem mutmaßlichen Betrüger als Medium.

Mutmaßlicher Täter bis zum Urteil in Untersuchungshaft

Auf Ebay erschwindelte sich der 40-Jährige mehr als 30.000 Euro. (Symbolfoto)
Auf Ebay erschwindelte sich der 40-Jährige mehr als 30.000 Euro. (Symbolfoto)  © 123rf/sharafmaksumov

Wie die Polizei berichtete, soll der Mann nicht allein gehandelt haben: Ein zweiter Mittäter wurde bereits für die Reihe an Online-Betrugsfällen verurteilt.

Nach der Festnahme des 40-Jährigen wurde dieser am Folgetag (vergangenen Dienstag) von der Bundespolizei dem Amtsbericht Böblingen vorgeführt. Mit dem Beschluss über eine Untersuchungshaft, lieferte man den mutmaßlichen Betrüger in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart ein, wo er nun auf sein Urteil wartet.

Dies ist notwendig, wenn Grund zur Annahme besteht, der Verdächtige könnte am Tag der Hauptverhandlung nicht anwesend sein.

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Welche Art der Ware der Mann auf Ebay "verkaufte", gab die Polizei nicht bekannt. Auch wenn einige der Betrugs-Opfer wohl auf dem geldlichen Schaden sitzen bleiben, können sie sich nun darüber freuen, dass nach fünf Jahren endlich Gerechtigkeit getan und der zweite Täter verurteilt wird.

Titelfoto: 123rf/huettenhoelscher

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