Frau trägt abgetrennten Kopf in Plastiktüte umher

Newcastle - Die Britin Odessa Carey soll ihre Mutter zu Tode geschlagen und ihr dann mit Messer und Schere den Kopf abgeschnitten haben. Doch es kommt noch schlimmer: Vor Gericht wurden jetzt weitere verstörende Details der Tat bekannt.

In einer Plastiktüte (hier Beispielfoto) hat Odessa den Kopf ihrer Mutter umher getragen.
In einer Plastiktüte (hier Beispielfoto) hat Odessa den Kopf ihrer Mutter umher getragen.  © Facebook; Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Was sich wie die Story eines Horrorfilms anhört, soll sich in England tatsächlich so zugetragen haben:

Odessa Carey soll zunächst im Haus ihrer Mutter auf diese mit einem Holzhammer eingeschlagen haben, bis sie bewusstlos war.

Danach ging das Martyrium der 73-Jährigen weiter:

Frau schreit bitterlich um Hilfe: Sekunden zuvor näherte sich ihr ein Mann
Aus aller Welt Frau schreit bitterlich um Hilfe: Sekunden zuvor näherte sich ihr ein Mann

Ihre Tochter schnitt ein Kreuz in ihren Bauch und trennte danach den Kopf vom Körper ihrer Mutter ab, nachdem diese bereits tot war.

Mit dem Schädel der 73-Jährigen hatte Odessa noch so einiges vor:

Nachdem sie das Gehirn entfernt und im Badezimmer verstaut hatte, verstaute sie den restlichen Kopf in ein Tuch gewickelt in einer Plastiktüte.

Odessa küsste den abgetrennten Kopf vor den Augen eines Freundes

Mit der Plastiktüte sei Odessa danach durch die Innenstadt von Northumberland spaziert wie Videoaufnahmen zeigen.

Einen Tag, bevor die kopflose Leiche entdeckt wurde, traf die 36-jährige Odessa einen Freund der Familie.

Mit dabei im Handgepäck: Die Plastiktüte mit dem Kopf ihrer Mutter!

Staatsanwalt Nicholas Lumley QC berichtete gegenüber der Sun: "Sie hatte eine Tasche dabei und aus dieser nahm sie ein Päckchen hervor. Darin befand sich der Kopf ihrer Mutter, der in einen Kissenbezug und in ein Handtuch gewickelt war".

Vor den Augen des Freundes soll sie den Schädel erst ausgepackt und dann geküsst haben!

Die 36-Jährige wurde wegen Mordes angeklagt und steht nun vor Gericht. Dass sie die Tat begangen hat, steht fest. Ob sie als zurechnungsfähig eingestuft wird, muss jetzt der Richter entscheiden.



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