Venedig (Italien) - Die italienische Lagunenstadt Venedig zieht jährlich Millionen Touristen an. Den Massenansturm will Bürgermeister Simone Venturini (38) mit einem deutlich höheren Eintrittsgeld eindämmen: Tagesausflügler sollen seiner Idee nach an bestimmten Tagen 30 bis 50 Euro zahlen. Kritiker sprechen von "Barbarei".
Seit 2025 verlangt die Stadt der Liebe von Kurzbesuchern an stark frequentierten Tagen wie am Wochenende zwischen April und Ende Juli fünf Euro Gebühr - sofern mindestens drei Tage zuvor gebucht wurde.
Kurzentschlossene, die für ein paar Stunden durch die traumhaften Gassen schlendern und nicht rechtzeitig gebucht haben, zahlen sogar zehn Euro. Wer kein Ticket vorweisen kann, riskiert laut Il Post eine Geldstrafe von bis zu 300 Euro.
Durch die Zahlung von Eintritt eine bestimmte Art von Kurzzeittourismus einzudämmen habe jedoch bislang nicht sonderlich gut funktioniert.
"Der Unterschied zwischen fünf und zehn Euro ist nicht sehr groß. Wäre er höher, wären die Auswirkungen anders", wird Stadtrat Michele Zuin von der italienischen Zeitung Corriere della Sera zitiert.
Der Meinung ist auch Venturini. Der vor weniger als einem Monat mit Unterstützung der Mitte-Rechts-Koalition zu Venedigs Bürgermeister gewählte 38-Jährige wolle seine Idee der drastischen Erhöhung des Eintrittspreises mit der Regierung in Rom besprechen, heißt es.
Bürgermeister Venturini will Plan mit Regierung besprechen
Schon während seines Wahlkampfes hatte Venturini gefordert, dass Tagestouristen künftig noch mehr bezahlen sollen, wenn sie die Lagunenstadt für wenige Stunden besuchen. Schließlich würden sie laut seinem Verständnis nur in die Stadt kommen, um Sightseeing-Hopping zu betreiben und somit zu wenig Geld dalassen.
Kritiker argumentieren, dass Venedigs Bürgermeister mit seinem Vorhaben nur mehr Geld in die städtischen Kassen spülen will. Ex-Bürgermeister Massimo Cacciari (82) sprach sogar von "Barbarei".
Ob Venturini tatsächlich so einfach den Eintritt nach seinen Vorstellungen erhöhen kann, bleibt fraglich. Die Gebühr sei zwar eine Verordnung der Gemeinde, die Obergrenze des Betrags sei jedoch zuvor durch ein Bundesgesetz festgelegt worden.