Block-Prozess: Steakhouse-Erbin wehrt sich gegen Vorwürfe ihrer Nachbarin

Hamburg - Weiter geht's! Am Dienstag steht der 43. Verhandlungstag im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (52) auf dem Programm. TAG24 ist vor Ort und berichtet in einem Liveticker.

Christina Block (52) neben ihrem Anwalt Ingo Bott (42, 2.v.r.). Der Steakhouse-Erbin wird die Entführung ihrer Kinder vorgeworfen.
Christina Block (52) neben ihrem Anwalt Ingo Bott (42, 2.v.r.). Der Steakhouse-Erbin wird die Entführung ihrer Kinder vorgeworfen.  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

11.23 Uhr: Deutsche Botschaft in Israel hat noch keine Rückmeldung gegeben

Zur geplanten Befragung der israelischen Zeugen, die aufgrund des Krieges im Nahen Osten derzeit nicht aus Israel ausreisen können, erklärt die Vorsitzende Richterin, dass man noch keine Rückmeldung aus der deutschen Botschaft bekommen habe.

Es stehe aber weiter im Raum, die Zeugen gegebenenfalls im Rahmen einer Videovernehmung zu befragen.

Hildebrandt unterbricht die Verhandlung für die obligatorische Mittagspause. Um 12.30 Uhr geht es weiter.

Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt erklärte, dass die deutsche Botschaft in Israel sich noch nicht zur Befragung der dort befindlichen Zeugen geäußert habe.
Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt erklärte, dass die deutsche Botschaft in Israel sich noch nicht zur Befragung der dort befindlichen Zeugen geäußert habe.  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

11.15 Uhr: Aussagen der Kinder werden in Selbstleseliste aufgenommen

Da der nächste Zeuge erst für 13 Uhr geladen ist, wird nun noch einmal der Beschlussentwurf der Kammer diskutiert, weitere Urkunden sowie unter anderem auch die Aussagen der Kinder Theo und Klara in eine Selbstleseliste aufzunehmen.

Das bedeutet, die Aussagen werden nicht im Saal laut verlesen, sondern die Prozessbeteiligten können diese selbst lesen. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung stimmen dem Vorschlag zu.

11.08 Uhr: Christina Block widerspricht Aussage ihrer Nachbarin

Jetzt ergreift Christina Block selbst das Wort. Sie erklärt mit Blick auf die Aussagen von D., dass sie es "befremdlich" finde, so genau beobachtet worden zu sein - zumal es eine "erhebliche Distanz" zwischen den beiden Häusern gebe.

Der Aussage, ihr Sohn habe im Regen und weinend draußen vor dem Haus gestanden, widersprach sie. "Niemals hätte ich meinen Theo ohne Schuhe an der Straße stehen lassen. Das ist vollkommen absurd", unterstreicht sie.

11 Uhr: Tal S. wusste nicht, wie Block mit ihren Kindern umgegangen sein soll

Sascha Böttner, Verteidiger des mitangeklagten Israelis Tal S., erklärt, dass sein Mandant keine Kenntnis darüber gehabt habe, dass die Kinder nicht zurück zu ihrer Mutter wollten und wie diese mit ihren Kindern umgegangen sein soll.

Er hätte sich sonst an keiner Aktion beteiligt.

10.45 Uhr: Hensels Anwalt findet die Schilderungen von D. "nachvollziehbar"

Hensels Anwalt Philip von der Meden hält dagegen und bezeichnet die Aussagen der Nachbarin als "nachvollziehbar".

Die großen Einkäufe, die getätigt worden seien, passten ins Bild, dass die Familie von der anstehenden Entführung gewusst habe.

Es folgt eine zehnminütige Pause.

Nebenklagevertreter Philip von der Meden (2.v.r.) neben seinem Mandanten Stephan Hensel (52, r.) in Saal 237 des Landgerichts.
Nebenklagevertreter Philip von der Meden (2.v.r.) neben seinem Mandanten Stephan Hensel (52, r.) in Saal 237 des Landgerichts.  © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

10.41 Uhr: Block-Anwalt bezeichnet Aussage der Nachbarin als "nichtssagend"

Die Befragung ist beendet, D. wird aus dem Zeugenstand entlassen. Block-Anwalt Bott erklärt anschließend, die Ausführungen der Zeugin seien "sehr dünn" und "nichtssagend". Er frage sich, was die Schilderungen bringen sollten.

Dass die Kinder glücklich bei ihrer Mutter gelebt hätten, sei durch mehrere Behörden bestätigt worden, verdeutlicht der Jurist.

10.31 Uhr: Zeugin sprach mit anderen Nachbarn über Verhalten von Block

Der Block-Anwalt will von der Zeugin wissen, ob sie mit anderen Nachbarn über ihre Beobachtungen und das generelle Verhalten der Steakhouse-Erbin gesprochen habe. D. bejaht.

Ob ein Nachbar die Angeklagte auf ihren Umgang mit den Kindern angesprochen habe, wisse sie nicht.

10.21 Uhr: Nachbarin hatte kein sonderlich enges Verhältnis zu Frau Block

Bott fragt die Zeugin nach ihrem Verhältnis zu Frau Block. "Man hat sich mal gesehen, man hat sich mal gegrüßt, aber mehr auch nicht", erklärt D.

Die Steakhouse-Erbin habe nicht so gewirkt, als wenn sie engen Kontakt wollte.

10.12 Uhr: Zeugin schickte ihre Tochter, um Situation zu deeskalieren

"Warum sind Sie nicht selbst auf die andere Straßenseite gegangen, sondern haben Ihre Tochter geschickt?", möchte David Rieks, Verteidiger von Gerhard Delling, zu dem Vorfall mit dem weinenden Theo wissen.

Sie habe gedacht, dass die Situation dann "nicht so angespannt" sei, wie als wenn sie rübergegangen wäre, antwortet D.

10.02 Uhr: Christina Block soll Kind weinend stehen gelassen haben

D. schildert eine weitere Beobachtung: Sie habe gesehen, dass die Steakhouse-Erbin eines ihrer Kinder weinend vor dem Haus stehen gelassen habe und einfach losgefahren sei. Nach kurzer Zeit sei sie wiedergekommen und habe das Kind eingesammelt.

"Warum haben Sie Frau Block nicht darauf angesprochen?", fragt Anwalt Bott. Sie habe großen Respekt gehabt und sei davon überzeugt gewesen, nicht einfach zu der Angeklagten hingehen zu können.

Titelfoto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

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