Zeugin im Block-Prozess: Christina Block sprach von "Rückführung"

Hamburg - Am 44. Verhandlungstag im Kindesentführungs-Prozess gegen Christina Block (52) sagte am Montag allein die Hauptermittlungsführerin Merle B. (44) aus. TAG24 war vor Ort und berichtete in einem Liveticker.

Christina Block (52) zusammen mit ihrem Anwalt Ingo Bott (42) am 44. Verhandlungstag.  © Marcus Brandt/dpa

Die Zeugin schilderte vor Gericht ein Gespräch vom 3. Januar 2024, in dem sie Christina Block über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger informierte. Block habe daraufhin entgegnet, sie könne keine Entziehung begehen, da das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bei ihr liege.

Zudem habe Block den Satz geäußert: "Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung!", den die Ermittlerin als besonders prägnant einstufte und noch an dem Tag schriftlich festhielt.

Gemeint ist mit "Er" mutmaßlich Stephan Hensel, der die Kinder nach einem Umgangswochenende in Dänemark im Sommer 2021 nicht zurückgebracht hatte. Im weiteren Verlauf der Aussage schilderte die Zeugin auch den Ermittlungsverlauf und die Veränderung von Rollen einzelner Beteiligter. So sei etwa Gerhard Delling (66) im Zuge der Auswertung von Handydaten "vom Zeugen zum Beschuldigten" geworden.

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Aufgrund einer beschränkenden Aussagegenehmigung machte die Zeugin zunächst keine Angaben zu weiteren Verfahren, etwa zu Ermittlungen gegen Stephan Hensel. Dies veranlasste Block-Anwalt Ingo Bott zu einem Antrag auf Unterbrechung der Hauptverhandlung sowie auf Erweiterung der Aussagegenehmigung durch die zuständige Dienstbehörde.

Diese sollte sich auf sämtliche seit August 2021 geführten Ermittlungen im Zusammenhang mit der Erziehung Minderjähriger erstrecken. Die Kammer wies den Antrag jedoch zurück.

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15.49 Uhr: Die Verhandlung ist zu Ende

Der 44. Prozesstag ist beendet und wird am morgigen Dienstag um 9.30 Uhr fortgesetzt.

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15.42 Uhr: Zeugin wird zu den IT-Asservaten befragt

Bott überlässt für den Rest des 44. Verhandlungstages sein Fragerecht Dr. Voß, der die Zeugin noch zu "einem ganz anderen Thema" befragen will.

Im Mittelpunkt stehen dabei die Beschlagnahmungen von IT-Asservaten, die bereits in der Vergangenheit für Diskussionen gesorgt hatten – insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit entsprechender Beweismittel wie beschlagnahmter Handys und Festplatten sowie möglicher Beweisverwertungsverbote.

15.33 Uhr: Frau Block weint

Während der Zeugenbeefragung durch ihren Anwalt bricht Frau Block in Tränen aus. Ein angebotene Pause lehnt sie ab. "Alles gut", schluchzt sie.

15.20 Uhr: Kinder nannten ihre Mutter später nur noch "Christina"

Auf Nachfrage von Bott schildert die Zeugin eine aus ihrer Sicht auffällige Veränderung: Die Kinder hätten in der ersten Anhörung noch von "Mama" gesprochen, später jedoch nur noch den Namen "Christina" verwendet.

Mit Blick auf die heutige Erkenntnislage und die "derartige Eskalation" – gemeint ist die Entführung – erklärte die Zeugin, sie hätte die Familie rückblickend möglicherweise genauer in den Blick genommen. In diesem Zusammenhang verwies sie auch auf die frühere Gewaltvorwürfe der Kinder gegen ihre Mutter, die sie auch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet habe.

Bott zeigte sich darüber irritiert und betonte, ein entsprechendes Verfahren gegen die Mutter sei eingestellt worden, da sich kein Hinweis auf Gewalt ergeben habe. Die Zeugin entgegnete: "Für mich besteht da schon ein Zusammenhang."

Und die Staatsanwältin ergänzte: "Das heißt nicht, dass es keine Gewalt gegeben hat, sondern dass kein hinreichender Tatverdacht bestand."

15.03 Uhr: Kammer lehnt den Antrag von Bott ab

Nach einer deutlich längeren als zunächst angekündigten Pause wird die Verhandlung fortgesetzt. Die Kammer weist den Antrag von Bott zurück, die Dienststelle der Zeugin damit zu beauftragen, sie von ihrer dienstlichen Verschwiegenheitspflicht zu entbinden und die Hauptverhandlung bis dahin zu unterbrechen.

"Bereits die Stoßrichtung des Antrags ist nicht ersichtlich", so die Richterin.

14.23 Uhr: 15 Minuten Pause

Die Kammer zieht sich zur Beratung über den Antrag von Ingo Bott zurück. Es folgt eine rund 15-minütige Pause.

14.07 Uhr: Von der Meden: "Das Verfahren wird unnötig aufgebläht und in die Länge gezogen"

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass, weitere gegen Herrn Hensel geführte Verfahren in den vorliegenden Prozess in größerem Umfang einzubeziehen.

Nebenklagevertreter Philip von der Meden zum Bott-Antrag: "Das Verfahren, bei dem es weiterhin um eine Haftsache geht – das möchte ich noch einmal betonen – wird vom Verteidiger unnötig aufgebläht und in die Länge gezogen." Es diene lediglich dazu, "den Leuten die Zeit zu stehlen".

Nebenklagevertreter Philip von der Meden wirft Ingo Bott vor, das Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen.  © Marcus Brandt/dpa

14 Uhr: Bott beantragt Aussetzung des Verfahrens

Bott beantragt im Rahmen der gerichtlichen Pflicht zur umfassenden Sachaufklärung, die zuständige Dienstbehörde der Zeugin aufzufordern, die Aussagegenehmigung auf sämtliche Ermittlungen zu erstrecken, die die Zeugin seit August 2021 geführt hat und die Erziehung Minderjähriger betreffen.

Zudem beantragt er, die Zeugin von ihrer dienstlichen Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Schließlich ersucht er um eine Unterbrechung der Hauptverhandlung, um die weiteren Angaben und Fragen – abhängig vom Umfang der Aussagegenehmigung – sorgfältig vorbereiten zu können.

Mehreren der Verteidiger geht es auch um die Fragen zu einem Schlussbericht der Zeugin, in dem sie unter anderem die Ereignisse aus dem Jahr 2021 sowie die familiengerichtlichen Verfahren thematisiert.

13.55 Uhr: Diskussionen im Saal

Dr. Voß, Verteidiger des angeklagten Familienanwalts, meldet sich erregt zu Wort und weist darauf hin, dass zunächst von der Kammer zu klären sei, inwieweit die Aussagegenehmigung der Zeugin überhaupt reiche.

Die Vorsitzende Richterin zeigt sich irritiert über die Aufregung. Sie verweist darauf, dass die Zeugin angeboten habe, Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten zu halten und gegebenenfalls auch Auskünfte zu den weiteren Verfahren zu erteilen.

13.48 Uhr: Zeugin konnte keine Akten anfordern

Bott setzt die Befragung der Zeugin fort und erkundigt sich nach deren Kenntnis über die im Vorfeld der Entführung laufenden Sorgerechtsverfahren. Die Zeugin erklärt, sie habe selbst keine Akten anfordern können; dies sei ausschließlich der Staatsanwaltschaft möglich.

Sie habe zwar versucht, die Akten zum Sorgerechtsverfahren über das Jugendamt zu erhalten, diese jedoch nicht bekommen. Dadurch habe sie keine weitere Möglichkeit gehabt, die Unterlagen zu beschaffen. Ihre strafrechtlichen Ermittlungen habe sie dennoch unabhängig davon fortgeführt, auch ohne Einsicht in die familienrechtlichen Akten.

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