Genehmigungen für Cannabis-Clubs: Selbst ernannter Hanf-Pionier vor Gericht

Von Britta Schultejans

München/Aschheim - Bayern hat inzwischen acht Anbauvereinigungen für Cannabis genehmigt. Das teilte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Seit dem 1. Juli konnten Cannabisclubs einen Antrag auf nicht kommerziellen Anbau stellen. Bayern arbeitet extrem langsam bei den Genehmigungen.
Seit dem 1. Juli konnten Cannabisclubs einen Antrag auf nicht kommerziellen Anbau stellen. Bayern arbeitet extrem langsam bei den Genehmigungen.  © Peter Kneffel/dpa

Zwei Anträge wurden den Angaben zufolge bislang abgelehnt, 21 sind noch in Bearbeitung. Zehn Anträge wurden von den Antragstellern zurückgezogen.

Zum 1. April 2024 wurde der Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen bundesweit legalisiert.

Seit dem 1. Juli konnten sogenannte Cannabisclubs einen Antrag auf nicht kommerziellen Anbau in ihrem jeweiligen Bundesland stellen.

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Die Staatsregierung hatte die Teil-Legalisierung stets kritisiert und keinen Hehl daraus gemacht, sie mit Regeln so weit wie möglich einschränken zu wollen.

Am Amtsgericht München startet am Mittwoch ab 13 Uhr ein Prozess gegen einen Mann, der lange vergeblich auf eine Genehmigung seines "Chillout-Clubs" in Aschheim bei München wartete: Der selbst ernannte Hasch-Pionier Wenzel Cerveny ist wegen unerlaubten Handeltreibens mit Cannabisprodukten und ihrer unerlaubten Einfuhr angeklagt.

Schlagzeilen hatte er vor allem gemacht, als die Stadt Aschheim ihm in unmittelbarer Nähe, am Rathaus, einen kleinen Kinderspielplatz vor die Nase gesetzt hat, damit er keine Genehmigung für seinen geplanten Club bekommt.

Prozess gegen selbst ernannten Pionier von (H)Aschheim

Der Vorsitzende des Chillout-Clubs, Wenzel Cerveny, sieht sich als Opfer einer politischen Ideologie. Und dafür gibt es durchaus Argumente.
Der Vorsitzende des Chillout-Clubs, Wenzel Cerveny, sieht sich als Opfer einer politischen Ideologie. Und dafür gibt es durchaus Argumente.  © Peter Kneffel/dpa

Aschheim wollte nicht zu Haschheim werden. Die Vorwürfe aus der Anklage betreffen noch die Zeit vor der Teil-Legalisierung.

Damals soll der Gründer der Fachhandelskette Hanf.com auch unverarbeitete Cannabisblüten und Haschisch verkauft haben.

"Konkret geht es um den Verkauf von Hanftee und CBD-Blüten mit einem THC-Gehalt unter 0,2 Prozent", teilte Cerveny mit – und bezeichnete sich als Opfer eines politischen Kurses.

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"Ich werde nicht nach Recht, sondern nach Ideologie verfolgt", sagte er. Ministerpräsident Markus Söder (58, CSU) habe angekündigt, das neue Cannabisgesetz "extremst restriktiv" umzusetzen – nun werde die Justiz zum "verlängerten Arm dieser Ideologie".

Er fordert Freispruch und Schadenersatz und sieht sich laut seiner Mitteilung als Symbolfall für ein verfehltes System: "Die Justiz schikaniert legale Händler und schützt damit keine Jugend – sie zerstört Existenzen."

Insgesamt seien 2019 bei acht Razzien in mehreren Filialen Waren im Gesamtwert von rund 250.000 Euro beschlagnahmt worden. Cerveny fordert die vollständige Rückgabe dieser Produkte und kündigte eine Schadensersatzklage an. Insgesamt fünf Verhandlungstage sind für den Prozess gegen ihn angesetzt.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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