Ansturm auf Cannabis-Samen beim Discounter: Kunden räumen Netto-Regale leer

Berlin - Der zeitlich begrenzte Verkauf von Cannabissamen im Lebensmitteleinzelhandel stößt nach Angaben der Branche auf großes Interesse.

Die Cannabissamen sind vom 9. bis 14. März bei Netto erhältlich. (Symbolbild)  © Sebastian Gollnow/dpa

Einzelne Sorten seien wegen der hohen Nachfrage bereits am ersten Verkaufstag in einigen Filialen ausverkauft, teilte der Branchenverband der Cannabiswirtschaft (BvCW) am Dienstag mit.

Hintergrund: Vom 9. bis 14. März bietet der Discounter Netto in 255 Filialen in Berlin und Nordostdeutschland Cannabissamen der Marke "gutmut saatgut" für den privaten Eigenanbau an.

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (48, CDU), hatte den Verkauf zuvor kritisiert. Dieser könne den Eindruck erwecken, der heimische Eigenanbau von Cannabis sei selbstverständlich, und dadurch auch Kinder und Jugendliche zum Konsum verleiten, da es in Privathaushalten keine Kontrollen gebe.

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Der Präsident des Branchenverbands der Cannabiswirtschaft (BvCW), Dirk Heitepriem, wies die Kritik zurück. "Der Verkauf ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz und für die Bekämpfung des unregulierten Schwarzmarkts", erklärte er Heitepriem in einer Mitteilung vom Dienstag.

Der Eigenanbau schütze Verbraucher vor teils gefährlichen Streckmitteln und Beimengungen und liege daher im Interesse von Gesundheits- und Verbraucherschutz.

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Cannabis-Samen auch in Spätis und Co. erhältlich

Cannabis ist mittlerweile an unterschiedlichen Verkaufsstellen erhältlich. (Symbolbild)  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

BvCW-Geschäftsführer Michael Greif erklärte, es brauche eine Abkehr von einer "Politik der Angst" hin zu einer evidenzbasierten Regulierung: "Der Samenverkauf bei Netto ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: sichere Herkunft, sichere Qualität, Normalisierung und Entstigmatisierung statt Kriminalisierung."

Nach geltendem Recht müssen sowohl der private Eigenanbau als auch fertige Cannabisprodukte für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden. Für Alkohol und Tabak gibt es eine solche gesetzliche Aufbewahrungspflicht nicht.

Neben spezialisierten Geschäften und Onlineshops sind Cannabissamen inzwischen auch in Gartenmärkten, Spätis und anderen Verkaufsstellen ab 18 Jahren erhältlich.

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Die Samen selbst haben keine berauschende Wirkung. Cannabis wird erst aus den Blüten der Pflanzen gewonnen, die zur Nutzung zunächst erhitzt werden müssen.

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