Wels-Drama im Brombachsee: Durfte die Polizei auf den bissigen Monsterfisch schießen?

Von Angelika Resenhoeft und Benedikt Zinsmeister

Ansbach - Ein zwei Meter großer Wels attackiert im Sommer Badegäste im Brombachsee in Mittelfranken. Ein Polizist zückt seine Waffe, ein Angler seine Angelrute. Zu Recht? Ja, wie die Staatsanwaltschaft Ansbach nun mitteilte.

Die Ermittlungen gegen den Polizisten und den Angler wurden eingestellt.
Die Ermittlungen gegen den Polizisten und den Angler wurden eingestellt.  © Polizeipräsidium Mittelfranken

Die Ermittlungen wurden eingestellt. Weder der Polizist, der dreimal erfolglos auf den Fisch schoss, noch der Angler, der ihn schließlich aus dem Brombachsee holte und erlegte, hätten sich strafbar gemacht.

Die Maßnahmen seien zur Abwehr des Welses gerechtfertigt gewesen, "um die Verletzung weiterer Badegäste zu verhindern", hieß es.

Die Staatsanwaltschaft war aufgrund von Anzeigen in dem Fall tätig geworden und prüfte, ob einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gab.

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Der zwei Meter lange und über 90 Kilogramm schwere Wels hatte nach Polizeiangaben am 20. Juni an dem beliebten See im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mehrere Badegäste angegriffen und verletzt. Die Opfer erlitten Biss- und Fleischwunden.

Die Polizei entschied zusammen mit einem Anglerverein und der Wasserwacht, das Tier zu töten, weil es demnach ein Sicherheitsrisiko für die Badegäste und Besucher eines Musikfestivals an dem See darstellte.

Polizei-Schüsse auf Wels im Brombachsee: Staatsanwaltschaft sieht kein strafbares Handeln

Der zwei Meter lange Wels wurde im Juni nach mehreren Attacken auf Badegäste erlegt.
Der zwei Meter lange Wels wurde im Juni nach mehreren Attacken auf Badegäste erlegt.  © Polizeipräsidium Mittelfranken

Der beschuldigte Beamte schoss laut den Ermittlern dreimal auf den Fisch, traf diesen aber nicht. Der Angler fing das Tier schließlich und erlegte es fachgerecht. Der Vorgang war weit über die Region hinaus Thema. Der Wels wurde zum tragischen Internet-Star.

Laut Staatsanwaltschaft unterliegen Welse weder einer gesetzlichen Schonzeit noch einem Mindestmaß als Voraussetzung für deren Fang.

"Eine gesetzliche Einschränkung hinsichtlich des Fangs und der Entnahme von Welsen besteht somit nicht." Dementsprechend sei keine Strafbarkeit des Anglers festzustellen gewesen. Und auch der Polizist habe schießen dürfen, sagte ein Behördensprecher.

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Der Riesenfisch wurde später verspeist.

Titelfoto: Polizeipräsidium Mittelfranken

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