Immobilienmakler rennt nackt auf die Straße und wird erstochen: Täter eingewiesen

Von Martin Höke

Krefeld - Er drang in das Haus eines stadtbekannten Krefelder Immobilienmaklers ein, überraschte den 62-Jährigen beim Duschen, verfolgte sein nacktes Opfer auf die Straße und erstach den Mann dort mit fast 20 Messerstichen.

Das Krefelder Landgericht wies den 34-jährigen Täter dauerhaft in eine Psychiatrie ein. (Symbolbild)
Das Krefelder Landgericht wies den 34-jährigen Täter dauerhaft in eine Psychiatrie ein. (Symbolbild)  © Rolf Vennenbernd/dpa

Nach der Tat ist ein 34-jähriger Mann vom Krefelder Landgericht nun dauerhaft in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden.

Die Bluttat hatte sich am 10. Mai ereignet. Der Angreifer habe damals wegen einer schweren Psychose unter Wahnvorstellungen gelitten und sei schuldunfähig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter.

Ein Gutachter hatte dem 34-Jährigen eine Schizophrenie attestiert. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordverdachts ein sogenanntes Sicherungsverfahren gegen ihn eingeleitet.

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Der Angeklagte und sein Opfer kannten sich gut. Die Mutter des Angeklagten berichtete, ihr Sohn habe in dem 62-Jährigen so etwas wie einen Vater gesehen. Sein leiblicher Vater sei früh gestorben.

Der Makler hatte dem jungen Mann, einem vierfachen Vater, Jobs besorgt und ihn als Gartenpfleger beschäftigt.

Keine Mordmerkmale zu erkennen

Die brutale Tat wurde vom zuständigen Richter als Totschlag und nicht als Mord eingestuft. (Symbolbild)
Die brutale Tat wurde vom zuständigen Richter als Totschlag und nicht als Mord eingestuft. (Symbolbild)  © David Young/dpa

Vor der Tat habe sich der damals 33-Jährige verändert, so der Richter. So habe er urplötzlich eine Bekannte für eine Jüdin gehalten und sie töten wollen.

Dann sei er gewaltsam in seine frühere Mietwohnung eingebrochen und habe mit einer Machete bewaffnet seine Ex-Partnerin und Mutter seiner Kinder gesucht. Schon am Tag vor der Bluttat habe er die Haustür des Maklers zerstört.

Der Angeklagte verfolgte den Prozess schweigend. Das Gericht entsprach mit seiner Entscheidung den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidigerin. Mordmerkmale hätten sich nicht feststellen lassen.

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Die Tat sei daher als Totschlag einzustufen. Beide Seiten verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig. Der 34-Jährige hat die türkische Staatsangehörigkeit.

Titelfoto: David Young/dpa

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