Reichsbürger-Umsturz geplant? Verteidiger kritisiert "wertende Anklage"

Frankfurt am Main - Im Frankfurter Terror-Prozess gegen eine mutmaßliche Gruppe von Reichsbürgern hat die Verteidigung des Immobilienunternehmers Heinrich XIII. Prinz Reuß (72) am heutigen Donnerstag erneut die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. Ihm wird zur Last gelegt, als Rädelsführer einen gewaltsamen Umsturz in Deutschland geplant zu haben.

Der Hauptangeklagte Heinrich XIII. Prinz Reuß (72) war im Dezember 2022 im Rahmen eines bundesweiten Polizeischlags in Frankfurt am Main festgenommen worden.
Der Hauptangeklagte Heinrich XIII. Prinz Reuß (72) war im Dezember 2022 im Rahmen eines bundesweiten Polizeischlags in Frankfurt am Main festgenommen worden.  © Boris Roessler/dpa

Es fehlten konkrete Tatsachen in der Anklageschrift, kritisierte Verteidiger Roman von Alvensleben vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Es handele sich um eine wertende Anklage, an der er deutliche Kritik übe.

In der Anklage sei beispielsweise mit Blick auf seinen Mandanten die Rede von einem "ihm verhassten Staat", doch Reuß habe bisher auf Grundlage des Grundgesetzes und anderen Gesetzen gelebt und gehandelt.

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Die Anklage nehme hier Schlussfolgerungen und Wertungen vor. Es habe keine Gewalttaten gegeben, und es hätte auch keine geben sollen.

Von Alvensleben kritisierte zudem erneut die Aufteilung des Verfahrens gegen die Gruppe auf insgesamt drei Gerichtsstandorte in Frankfurt, Stuttgart und München. Das bedeute für seinen Angeklagten, dass er nur an einem Ort seine Rechte wahrnehmen könne.

Angebliche Vorverurteilung von Heinrich XIII. Prinz Reuß beklagt

Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main findet unter starken Sicherheitsvorkehrungen statt.
Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main findet unter starken Sicherheitsvorkehrungen statt.  © Andreas Arnold/dpa

Der Verteidiger kritisierte auch, dass bei der Verhaftung seines Mandanten im Dezember 2022 Medienvertreter vor Ort waren. Dies zeige, dass Informationen an Medienvertreter weitergeben worden seien.

Es habe eine Vorverurteilung von Reuß stattgefunden. Es stelle sich zudem die Frage, wie die Anwesenheit von Journalisten zu der von den Ermittlungsbehörden behaupteten Gefährlichkeit der Gruppe passe.

Die Vertreter der Bundesanwaltschaft wiesen den Vorwurf zurück, sie hätten Informationen an Medien weitergegeben.

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Der Prozess gegen die Gruppe um Reuß war am Dienstag in Frankfurt unter hohen Sicherheitsvorkehrungen gestartet. Die Bundesanwaltschaft wirft neun Männern und Frauen vor, Mitglieder in einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein beziehungsweise diese unterstützt zu haben.

Prinz Reuß habe dabei als ein Rädelsführer agiert. Es soll ein gewaltsamer Umsturz geplant gewesen sein.

Ende April hatte in Stuttgart die Gerichtsverhandlung um den sogenannten militärischen Arm der Gruppe begonnen. In München stehen zudem ab dem 18. Juni die übrigen mutmaßlichen Mitglieder der Gruppe vor Gericht.

Die Angeklagten sollen der zum Spektrum des Rechtsextremismus gehörenden Reichsbürger-Bewegung angehören. Im Vorfeld des Frankfurter Prozesses wurde bekannt, dass im Denken der Gruppe offenbar auch die QAnon-Ideologie eine Rolle spielte.

Titelfoto: Boris Roessler/dpa

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