Leipzig - Höhere Löhne, Zuschläge und sechs Wochen bezahlter Urlaub: Leipzigs Lieferando-Mitarbeiter gehen am Freitag für einen Sozialtarif auf die Straße.
Nachdem es in den vergangenen Monaten bereits zu Demonstrationen in Dresden und Berlin-Mitte gekommen war, ruft die Gewerkschaft NGG (Nahrung-Genuss-Gaststätten) nun auch Leipzigs Lieferando-Mitarbeiter zu Streiks auf. Von 13 bis 0 Uhr sollen knapp 250 Beschäftigte ihre Arbeit niederlegen.
Gründe für einen derartigen Streik gebe es laut Angaben der Gewerkschaft zur Genüge. Immerhin fordere man seit 2021 einen Einstiegslohn von 15 Euro pro Stunde, Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sowie sechs Wochen bezahlten Urlaub - Maßnahmen, die von dem Unternehmen seither ignoriert blieben.
"Vor allem Lieferando als Marktführer in Deutschland mit einem Marktanteil von circa 75 Prozent sollte in Bezug auf Direktanstellung und einer fairen Entlohnung für die harte Arbeit mit einem guten Beispiel vorangehen", erklärte Gewerkschaftssekretärin Lea Marschall.
Hinzu kommt, dass im Sommer angekündigte Stellenstreichungen von etwa 2000 Beschäftigung zusätzlich für Beunruhigung sorgen.
"Auch, wenn unser Standort aktuell noch nicht von der großen Entlassungswelle betroffen ist, ist die Verunsicherung in der Belegschaft groß. Deswegen fordern wir von unserem Arbeitgeber: sichere Jobs und gute Löhne!", so Kurier Richard Bauer.
Umsetzung der EU-Plattformrichtlinie: NGG setzt auf Bundesregierung
Da mit einer sozialeren Personalpolitik seitens des Unternehmens nicht zu rechnen sei, hofft NGG auf das Entgegenkommen der Bundesregierung.
Innerhalb eines Jahres soll diese die sogenannte EU-Plattformrichtlinie in national geltendes Recht umsetzen. Dabei gehe es vor allem um ein Direktanstellungsgebot.
Laut der Website des Rats der Europäischen Union beziehen sich diese Richtlinien auf Plattformarbeit als eine Arbeitsform, bei der Kunden über Online-Plattformen auf Dienstleistungen zugreifen können. Die Mehrheit der auf Plattformen beschäftigten Personen sei aktuell offiziell selbstständig, unterläge aber ähnlichen Regeln wie Arbeitnehmer.
Um gegen derartige fälschliche Einstufungen vorzugehen, führte die EU bereits im Februar 2024 eine widerlegbare gesetzliche Beschäftigungsvermutung ein. Inwiefern eine solche Vermutung in den Nationen rechtlich umgesetzt wird, sei den Nationen jedoch selbst überlassen.