Hundemama mit kaltem Herz: 25-Jährige vergiftet eigenen Vierbeiner mit Rattengift

Österreich - Balu wäre im Oktober fünf Jahre alt geworden. Doch weil sein Frauchen offenbar mit einem kalten Herz ausgestattet war, lebt der Labrador Retriever nicht mehr.

Balu war ein Wunschhund, musste dann aber qualvoll sterben. (Symbolbild)
Balu war ein Wunschhund, musste dann aber qualvoll sterben. (Symbolbild)  © 123RF/ksuksa

Eine 25-jährige Österreicherin hat ihren eigenen Hund vergiftet. Die Frau spickte Schinken-Häppchen mit Rattengift und ließ Balu daran qualvoll verenden. Ihre Tat soll sie mit einem Wort begründet haben: "Kurzschlussreaktion".

Wie die Kronen Zeitung berichtete, musste sich die 25-Jährige kürzlich vor Gericht verantworten. Als Richterin und Staatsanwältin nachhakten, gab die Angeklagte zusätzlich finanzielle Probleme als Grund an. Alles sei ihr über den Kopf gewachsen.

Der Verteidiger der jungen Frau habe ihre Beweggründe mit Beziehungsproblemen begründet. Ihr Ex-Freund sei da aber anderer Meinung gewesen. Laut seiner Auffassung habe alles gut funktioniert.

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Selbst nach der Trennung, als Balu bei der 25-Jährigen lebte und er ihn regelmäßig sehen konnte. Zum letzten Mal am 7. September.

Toter Hund lag nass und starr im Keller

Die Angeklagte fütterte ihren eigenen Hund mit vergifteten Leckerli. (Symbolbild)
Die Angeklagte fütterte ihren eigenen Hund mit vergifteten Leckerli. (Symbolbild)  © 123RF/photodee

Dass etwas mit dem Vierbeiner nicht stimmen könnte, habe sein Herrchen erstmals Anfang September vermutet. Er brachte Balu zum Tierarzt. Fünf Tage danach erklärte ihm seine Ex, dass der Labrador Retriever tot sei.

"Als ich kam, lag er im Keller. Er war kalt, komplett nass und schon starr", so der Mann. Doch er fand nicht nur seinen ermordeten Hund, sondern auch die Schachteln mit Gift.

Seine Vermutung: Balu soll seiner ehemaligen Freundin im Weg gewesen sein, weil sie zu ihrem neuen Partner ziehen wollte und den Vierbeiner nicht hätte mitnehmen können.

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Für die Richterin waren das genug Informationen. Sie brummte der Angeklagten 3240 Euro Geldstrafe auf. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: 123RF/ksuksa

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