Schussfreigabe: Was passiert mit dem Wolf nach dem tödlichen Treffer?

Von Martin Oversohl

Stuttgart - Nach dem Abschuss soll der Wolf von der Hornisgrinde nicht im Museum landen. Was stattdessen mit dem Kadaver passieren wird!

Der Wolf wird derzeit noch aufgespürt. (Symbolfoto)  © Bernd Weißbrod/dpa

Das Tier ist zwar höchstrichterlich zum Abschuss freigegeben, weil es sich zu sehr den Menschen genähert haben soll. Profi-Jäger sind dem Tier auch schon seit Tagen auf der Spur. Aber ausstopfen und ausstellen? Da winkt das für die Wölfe zuständige Umweltministerium ab: "Eine Präparierung und Ausstellung ist nicht geplant", sagte ein Sprecher auf Anfrage. Das sei auch nicht üblich.

Sollte der Wolf innerhalb der gesetzten Frist bis zum 10. März getötet werden, muss der Kadaver laut der Ausnahmegenehmigung des Ministeriums direkt der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt BW (FVA) übergeben werden.

"Diese wird Abstriche nehmen, die ans Senckenberg Zentrum für Wildtiergenetik geschickt werden", sagte der Sprecher des Ministeriums. "Das dient der eindeutigen Identifizierung des Tieres."

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Erst dann soll im Fall eines tödlichen Schusses auch darüber informiert werden, dass der Wolf auf der Hornisgrinde getötet wurde. Sollte das richtige Tier mit der Bezeichnung "GW2672m" nicht erlegt worden sein, dürfen die Jäger erneut losziehen und den Rüden verfolgen.

Und der Kadaver? Würde der tote Wolf verbrannt werden? Nein, heißt es dazu im Umweltministerium. "Der Tierkörper wird ans Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung transportiert." Dort soll er Forschungs- und Dokumentationszwecken dienen.

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Jäger wie im Wildwest-Film

Fachkundige Jäger dürfen den Wolf offiziell bis 10. März erlegen. (Symbolfoto)  © Silas Stein/dpa

Zunächst aber muss das sogenannte Entnahme-Team - im Auftrag des Umweltministeriums losgeschickt - den Wolf erwischen. Dazu operiert es ein wenig wie in einem Wildwest-Film: Die Männer oder Frauen lesen Spuren, sie entschlüsseln Wildwechsel, grenzen den Standort ein und schlagen präzise zu - quer durch Reviergrenzen, was lokale Jäger oft nicht dürfen.

Namen, Gesichter, Biografien sind Tabu zum Schutz der Teammitglieder. Gerüchte von einem Fährtenleser, einem Wildbiologen oder "Knipser" als Scharfschützen kursieren - doch Ministerium und FVA schweigen dazu.

Offiziell ist nur: Es sind fachkundige Spezialisten mit ausgezeichneten Fähigkeiten in Tracking, Schießen und Diskretion.

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Allerdings bedeuten die Abschussgenehmigung und das Jäger-Team noch nicht, dass der Wolf auch tatsächlich erlegt wird. Das zeigt ein prominentes Beispiel aus Niedersachsen. Dort konnte der als Problemwolf eingestufte "Roddy" aus dem Rodewald den Jägern trotz jahrelanger Suche entwischen.

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