"Klarer Hinweis auf Betrug": Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten Schreiben der Steuerbehörde
Leipzig/Markneukirchen - Wieder eine neue Betrugsmasche, vor der man sich als Otto Normalverbraucher in Acht nehmen muss. Diesmal warnt Sachsens Verbraucherzentrale vor gefälschten Zahlungsaufforderungen, die derzeit im Namen des Bundeszentralamts für Steuern verschickt werden.
Alles in Kürze
- Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten Steuerschreiben
- Gefälschte Schreiben fordern Zahlungen an ausländische Konten
- Schreiben wirken auf den ersten Blick täuschend echt
- Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht bei verdächtigen Schreiben
- Im Zweifelsfall keine Zahlung leisten, sondern Behörde kontaktieren

Aufgeflogen ist der Fall demnach, weil ein Rentner aus dem voigtländischen Markneukirchen einen verdächtigen Brief meldete.
Herr T., der seine Musikinstrumenten-Werkstatt bereits vor Jahren aus Altersgründen geschlossen hat, hatte überraschend ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, über 300 Euro zu überweisen - angeblich wegen eines nicht offengelegten Jahresabschlusses.
Der Senior, der längst nicht mehr gewerblich tätig ist, wandte sich an die Verbraucherzentrale, die bei genauer Prüfung feststellte: Die Zahlung sollte an ein Konto in Spanien gehen. "Ein klarer Hinweis auf einen Betrugsversuch", wie es von der Zentral hieß.
Gefährlich für Verbraucher: Das Schreiben wirke auf den ersten Blick täuschend echt. Es trage einen Bundesadler, enthalte ein Kassenzeichen und führe sogar eine scheinbar offizielle Absenderadresse auf. "Doch all dies dient nur dazu, Seriosität vorzutäuschen und Druck aufzubauen", warnt Heike Teubner, Expertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
So könnt ihr gefälschte Schreiben erkennen

Die Verbraucherzentrale befürchtet nun, dass etliche Bürgerinnen und Bürger ein solches Schreiben erhalten könnten - insbesondere Personen, bei denen solche Forderungen im Alltagsstress unbeachtet bleiben.
Gerade angesichts der am 31. Juli ablaufenden Frist für die Steuererklärung 2024 könnten viele unter zusätzlichen Druck geraten.
Die Verbraucherschützer mahnen zur Vorsicht: Zahlungen sollten keinesfalls vorschnell geleistet und verdächtige Schreiben sorgfältig geprüft werden.
Was auf ein gefälschtes Schreiben hinweisen kann:
- Zahlungsaufforderungen auf ein Konto im Ausland
- Drohungen mit Fristen, Bußgeldern oder Sanktionen, um Druck auszuüben
- Fehlende oder schwer erreichbare Kontaktinformationen
- Ungewöhnliche Sprache, Rechtschreib- oder Formatierungsfehler, trotz offizieller Aufmachung
- Keine vorherige behördliche Korrespondenz oder unklare Begründung der Forderung
Im Zweifelsfall sollte keine Zahlung erfolgen. Stattdessen raten die Experten, sich direkt an die zuständige Behörde oder die Verbraucherzentrale zu wenden, jedoch nicht über die im Schreiben angegebenen Kontaktdaten.
Die Verbraucherzentrale ist für Terminvereinbarungen telefonisch unter 0341/6962929 oder online unter verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung erreichbar.
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