Prozess gegen Arafat Abou-Chaker: Wird Bushidos Aussage wieder verschoben?

Berlin – Im Prozess gegen einen Clanchef und drei seiner Brüder ist die Zeugenvernehmung des Rappers Bushido (41) ins Stocken geraten. 

Wird Bushido (41) am Montag erneut aussagen?
Wird Bushido (41) am Montag erneut aussagen?  © dpa/dpa-pool

Die Verteidiger des Clanchefs verlangten am Montag erneut vor Bushidos weiterer Aussage Einsicht in alle Vernehmungen, die der Musiker und dessen Ehefrau im Zusammenhang mit dem Hauptangeklagten Arafat Abou-Chaker gemacht haben. Ursprünglich sollte am inzwischen vierten Verhandlungstag am Berliner Landgericht die Befragung des Zeugen Bushido fortgesetzt werden.

Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi, wurde wieder umringt von Personenschützern in den Gerichtssaal gebracht. 

Der 41-Jährige ist in dem Verfahren um versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Untreue das mutmaßliche Opfer und auch Nebenkläger.

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Der Rapper und Arafat Abou-Chaker, Chef einer arabischstämmigen Großfamilie, waren über Jahre hinweg Partner im Musikgeschäft.

Abou-Chakers Verteidiger wollen Bushidos Glaubwürdigkeit prüfen

Die Verteidiger Arafat Abou-Chakers sollen die Vernehmung erneut verzögern.
Die Verteidiger Arafat Abou-Chakers sollen die Vernehmung erneut verzögern.  © dpa/dpa-pool

Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen aufgelöst hatte. 

Der Clanchef habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. 

Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

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Bushido war im Prozess zunächst zu seiner musikalischen Karriere befragt worden. Die Verteidiger wollen vor einer Vernehmung zu Kontakten mit Arafat Abou-Chaker Einsicht in Vernehmungen des Rappers im Zusammenhang mit anderen Verfahren nehmen. 

Es gehe darum, seine Glaubwürdigkeit zu prüfen, so die Verteidiger. Hilfsweise beantragten sie die Aussetzung des Verfahrens bis zur beantragten Akteneinsicht.

Die Oberstaatsanwältin erklärte, die Ermittlungen in diesen Verfahren seien zum Teil noch nicht abgeschlossen. In diesen Fällen müsse eine Offenlegung abgelehnt werden. Das Gericht zog sich zu einer Beratung zurückgezogen.

Titelfoto: dpa/dpa-pool

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