Gericht entscheidet im Block-Drama: Kinder wieder zurück beim Vater!

Hamburg - Im Sorgerechtsstreit um zwei Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block (49) gibt es nun eine gerichtliche Entscheidung. Der Vater Stephan Hensel (49) hatte einen Eilantrag gestellt, um zu bewirken, dass Klara (13) und Theodor (10) zu ihm nach Dänemark zurückkehren können.

Hat die Hamburger Unternehmerin Christina Block (49) die Entführung ihrer Kinder selbst veranlasst?
Hat die Hamburger Unternehmerin Christina Block (49) die Entführung ihrer Kinder selbst veranlasst?  © Georg Wendt/dpa

Am Freitag sei eine einstweilige Anordnung erlassen worden, die die Mutter nun zur Herausgabe der Kinder an den Vater verpflichte, heißt es in einer Mitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts.

"Dieser Eilmaßnahme liegt die Einschätzung zugrunde, dass eine Rückkehr der Kinder zum Vater dem Wohl der Kinder aktuell am besten entspreche." Dabei sei berücksichtigt worden, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt seit mehr als zwei Jahren bei ihrem Vater in Dänemark hatten.

Die Kinder seien bereits wieder in der Obhut des Vaters, hieß es außerdem.

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Nach Informationen von Zeit Online hatte ein dänisches Gericht bereits am 2. Januar dieses Jahres das Sorgerecht in einem Eilverfahren an den Vater übertragen.

Nach übereinstimmenden Medienberichten soll die Mutter dagegen eingeräumt haben, die Entführung der Kinder aus Dänemark in Auftrag gegeben zu haben. Außerdem informierte sie die Öffentlichkeit darüber, dass die Kinder in ihrer Obhut waren.

Am Donnerstagabend besuchten Vertreter des Jugendamts und der Hamburger Polizei dann das Wohnhaus von Christina Block und erklärten, dass es den Kindern augenscheinlich gutgehe.

Nähere Auskünfte wollte man zum Schutz der laufenden Ermittlungen und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aber nicht machen, hieß es von den Behörden.

Keine Einigkeit zwischen deutschen und dänischen Behörden

Ein Foto aus glücklicheren Zeiten: Stephan Hensel (49) und Christina Block (49) haben vier gemeinsame Kinder.
Ein Foto aus glücklicheren Zeiten: Stephan Hensel (49) und Christina Block (49) haben vier gemeinsame Kinder.  © IMAGO / Eventpress

Bereits vor rund zwei Jahren hatten die dänischen Behörden eine Überstellung der Kinder nach Deutschland abgelehnt, obwohl das Sorgerecht da eigentlich noch bei der Mutter lag.

Christina Block zog vor das Hamburger Oberlandesgericht und bekam Recht. Ein dänisches Gericht erkannte das Urteil zwar an, setzte die Vollstreckung jedoch nicht um. Stattdessen wurde entschieden, dass die Kinder doch beim Vater bleiben dürften. Der Mutter wurde lediglich ein betreuter Umgang eingeräumt.

Laut Bild-Zeitung hatten die dänischen Behörden außerdem einen europäischen Haftbefehl gegen die Steakhouse-Erbin erlassen, der von der Hamburger Staatsanwaltschaft jedoch zunächst nur in einen Aufenthaltsbeschluss umgewandelt worden sei.

Originaltext vom 5. Januar, 16.35 Uhr. Aktualisiert: 20 Uhr.

Titelfoto: Georg Wendt/dpa, IMAGO / Eventpress (Bildmontage)

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