Wird die Ein-Drittel-Regel in Gartenanlagen abgeschafft? Kleingartensheriff bezieht Stellung
Leipzig - In sächsischen Kleingärten gelten strenge Regeln. Unter anderem die Ein-Drittel-Regel sorgt immer wieder für Diskussionen. Vereinsvorstände wie der Kleingartensheriff Michael Baumann (62) achten darauf, dass sie umgesetzt wird. Einige Pächter finden sie nervig. Geht es ihr nun an den Kragen?
"Ich habe gehört, dass die Ein-Drittel-Regelung abgeschafft werden soll. Weißt du Näheres?", fragte Michael seinen Namensvetter auf Instagram.
In der sächsischen Rahmenkleingartenordnung ist festgeschrieben, dass ein Drittel der Fläche für Gartenbauerzeugnisse, also Obst und Gemüse, genutzt werden muss. Ein weiteres Drittel ist für Erholungsflächen vorgesehen und das letzte Drittel für versiegelte Flächen und Bebauungen, wie z.B. Wege, Hütten und Lauben.
"Das ist nur dummes Gequatsche", stellte der Kleingartensheriff klar. "Keiner hat die Absicht, die Ein-Drittel-Regelung abzuschaffen. Dafür steh' ich mit meinem Namen."
Bei den Gartenfreunden Südost in Leipzig, der Kleingartenanlage von Michael Baumann, setzt er sich persönlich dafür ein, dass diese Regel umgesetzt wird. Ansonsten hagelt es Abmahnungen!
Das strenge Durchgreifen des Kleingartensheriffs hat aber auch einen ernsten Hintergrund. Bereits in vorherigen Videos erklärte er, dass die Vereine den Status der Gemeinnützigkeit verlieren könnten, wenn sie die Regeln nicht umsetzen.
Dann wäre Schluss mit dem Laubenpieper-Dasein und die Vereine würden aufgelöst oder die Flächen eventuell auch viel teurer verpachtet werden.
Titelfoto: Bildmontage: Screenshot/Instagram/@kleingartensheriff
