Null Gebote bei Zwangs-Versteigerung! Niemand will Melanie Müllers Anwesen

Leipzig - Melanie Müller (37) darf vorerst in ihrem Haus wohnen bleiben. Bei der Zwangsversteigerung des verschuldeten Leipziger Objekts kam am Donnerstag kein einziges Gebot zustande. Nun müssen die Gläubiger wieder aktiv werden.

Um dieses Haus und das dazugehörige Grundstück in Leipzig-Wahren geht es.  © Jan Woitas/dpa

800.000 Euro Verkehrswert besitzt das 1572 Quadratmeter große Grundstück samt des um 1902 errichteten und 2020 umfangreich modernisierten Bahnhofsgebäudes mit einer Gesamtmietfläche von fast 600 Quadratmetern. Haben möchte es vorerst niemand.

"Das hätte ich nicht gedacht", äußerte sich die Richterin, die das Verfahren einstellen musste. "Ich habe damit gerechnet, dass viel Interesse da sein wird."

Mindestens 400.000 Euro hätten Interessenten bei der Sitzung am Amtsgericht Leipzig bieten müssen, um den Zuschlag zu erhalten. Zwischen diesem Betrag und 560.000 Euro hätten die Gläubiger zustimmen müssen. Nun darf Müller bis auf Weiteres in dem im Stadtteil Wahren ansässigen Anwesen wohnen bleiben.

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Innerhalb von sechs Monaten müssen die vier Gläubiger - eine Sparkasse, das Finanzamt, die Stadt Leipzig und eine Rechtsanwaltskanzlei - erneut eine Zwangsversteigerung beantragen, um ihre Ansprüche in insgesamt mittlerer sechsstelliger Höhe geltend machen zu können.

Eigentlich wollte die Ballermann-Partysängerin ihr Anwesen per freihändigem Verkauf veräußern, weil sie dadurch auf einen höheren Erlös gehofft hatte. Nach TAG24-Informationen soll das am 22. April eingereichte Angebot bei rund 725.000 Euro gelegen haben. Dem müssten aber alle Verfahrensbeteiligte zustimmen, worüber das Gericht am Donnerstag keinen Nachweis hatte.

Nun muss gesondert über diesen Freihandverkauf verhandelt werden.

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Melanie Müller (37) wird der Ausgang des Termins am Donnerstag nicht geärgert haben. Sie selbst war nicht anwesend.  © David Hammersen/dpa

Melanie Müllers Ex-Partner Mike Blümer bei Verhandlung anwesend

Müllers Ex-Partner Mike Blümer (58) war am Donnerstag am Amtsgericht Leipzig dabei. (Archivbild)  © Silvio Bürger

Melanie Müller hatte zudem eingereicht, dass im Falle einer erfolgreichen Zwangsversteigerung eine im Erdgeschoss des Wohnhauses angeblich eingemietete Firma dort die Räumlichkeiten bis Ende 2033 nutzen kann. Möglicherweise wollte die 37-Jährige damit Kaufinteressenten abschrecken.

Das Amtsgericht hegte an der Rechtmäßigkeit des Mietvertrages erhebliche Zweifel. Denn die angeblich eingemietete Firma sei bereits aus dem Handelsregister gelöscht worden, dürfte somit keine Tätigkeit mehr ausführen, die Räume folglich nicht mehr benötigen.

Mike Blümer (58) war am Donnerstag anwesend - im Gegensatz zu seiner wegen eines gezeigten Hitlergrußes verurteilten Ex-Partnerin. Im Falle eines Freihandverkaufs müsste er der Austragung der im Grundbuch mit Wohnungsrecht hinterlegten gemeinsamen Kinder Mia Rose (8) und Matty (6) zustimmen, da man sich das Sorgerecht teilt.

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Ob es zu einer erneuten Zwangsversteigerung oder einem Freihandverkauf kommt, ist offen.

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