Strafe für Michael Wendler: Urteil im Bankrott-Prozess gefallen!

Dinslaken/Cape Coral - Bereits seit Monaten sorgt Michael Wendler (51) mit einem Gerichtsverfahren für Schlagzeilen - nun soll der Schlagerstar verurteilt worden sein.

Michael Wendler (51) soll zu einer Geldstrafe verurteilt worden sein.
Michael Wendler (51) soll zu einer Geldstrafe verurteilt worden sein.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Ein halbes Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung drohte dem Ehemann von Laura Müller (23) in dem Prozess vor dem Amtsgericht Dinslaken, wo sich der Wendler wegen "Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen" verantworten musste.

Während der Schwurbelsänger mit seiner Frau und dem gemeinsamen Söhnchen Rome Aston (fünf Monate) zu Hause in Florida weilte, wurde auf der anderen Seite des Großen Teichs, in seiner Heimatstadt im Ruhrgebiet, das Urteil gegen den 51-Jährigen gefällt - und das fiel vergleichsweise mild aus.

Nach einem Bericht des Senders RTL soll der umstrittene Musiker mit einer Geldstrafe davongekommen sein und insgesamt 15.000 Euro zahlen müssen.

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Doch wofür überhaupt?

Konkret ging es bei dem Prozess um die Plattenfirma CNI Records, die von Wendlers Ex-Frau Claudia Norberg (53) geführt wurde und 2016 pleite gegangen war.

Nach der Insolvenz der Firma soll die Unternehmerin die Rechte der Wortmarke "Michael Wendler" sowie die GEMA-Rechte an 176 Wendler-Songs auf ihren Ex-Mann übertragen haben, um sie dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen und ihr Vermögen vor der Zwangsvollstreckung zu bewahren.

Der Schlagersänger soll dabei laut Anklage Beihilfe geleistet haben.

Urteil gegen Michael Wendler noch nicht rechtskräftig

Mit Musikmanagerin Claudia Norberg (53) war Michael Wendler (51) fast dreißig Jahre lang zusammen.
Mit Musikmanagerin Claudia Norberg (53) war Michael Wendler (51) fast dreißig Jahre lang zusammen.  © Daniel Reinhardt/dpa

Ein Gerichtssprecher ordnete das Urteil gegenüber RTL ein und erklärte: "Im Hinblick auf die Tatvorwürfe des Bankrotts ist das Verfahren gem. § 154a Abs. 2 StPO eingestellt worden. Denn: Zu den jeweiligen Tatzeitpunkten konnte noch keine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit der Claudia Norberg festgestellt werden."

Das Gericht habe den Angeklagten daher nur wegen Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung in zwei Fällen schuldig gesprochen und ihn deshalb zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu jeweils 100 Euro verurteilt.

Mit Blick auf die Forderung der Staatsanwaltschaft von einem halben Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung scheint der in den USA lebende Sänger also nochmal glimpflich davongekommen zu sein. Wendlers Anwalt, der ihn vor Ort vertreten hatte, hatte auf Freispruch plädiert.

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Vorbestraft sei der Musiker nach dieser Entscheidung des Gerichts allerdings noch nicht, so der Sprecher weiter. "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aber im Falle der Rechtskraft wäre der Angeklagte vorbestraft."

Michael Wendler habe nun eine Woche Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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