Hat sie Markenrechte verletzt? Sängerin verklagt Taylor Swift

Las Vegas (USA) - Superstar Taylor Swift (36) hat juristischen Ärger am Hals: Eine Entertainerin verklagt die Sängerin wegen ihres Albumtitels "The Life of a Showgirl".

Taylor Swifts (36) Platte "The Life of a Showgirl" war 2025 das meistverkaufte Album.
Taylor Swifts (36) Platte "The Life of a Showgirl" war 2025 das meistverkaufte Album.  © picture alliance/dpa/Invision/AP | Jordan Strauss

Las-Vegas-Showgirl Maren Wade sieht durch Taylor Swifts Erfolgsalbum ihre eigenen Markenrechte verletzt und fordert Schadensersatz in nicht genannter Höhe von der Pop-Ikone.

In einer Klageschrift, die dem US-Promi-Portal TMZ vorliegt, wirft die Performerin ihrer weltberühmten Kollegin vor, für ihr zwölftes Studioalbum den Titel "The Life of a Showgirl" verwendet zu haben, obwohl sie selbst bereits seit Jahren entsprechende Markenrechte für ihr ähnlich benanntes Bühnenprogramm beanspruche.

Die umfangreiche Werbung für Swifts Platte drohe ihre langjährige Show "Confessions of a Showgirl" zu "übertönen" und nachhaltig zu schädigen, kritisierte die Künstlerin, die unter dem Namen nicht nur auf Tour geht, sondern auch eine regelmäßige Kolumne veröffentlicht und einen Podcast betreibt.

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Wegen Taylor Swifts enormer Reichweite und Marktmacht sieht Wade nun ihr eigenes, über Jahre aufgebautes Markenimage in Gefahr.

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Bei den iHeartRadio Music Awards in Los Angeles wurde Taylor Swift vergangene Woche als Künstlerin des Jahres ausgezeichnet.
Bei den iHeartRadio Music Awards in Los Angeles wurde Taylor Swift vergangene Woche als Künstlerin des Jahres ausgezeichnet.  © picture alliance / Chris Pizzello/Invision/AP | Chris Pizzello

Wie aus den Unterlagen hervorgeht, habe die Entertainerin den Namen "Confessions of a Showgirl" im Jahr 2014 ins Leben gerufen und zunächst für ihre wöchentliche Kolumne, später auch für ihre Liveshow genutzt. 2015 habe sie den Titel markenrechtlich schützen lassen.

Zwischen "Confessions of a Showgirl" und "The Life of a Showgirl" sieht Wade zu viele Ähnlichkeiten – auch, weil sich Markt und Zielgruppe überschneiden würden.

Die Sängerin fürchtet, selbst als Nachahmerin von Weltstar Taylor Swift wahrgenommen zu werden und geschäftliche Einbußen zu erleiden.

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Neben Schadensersatz fordert Maren Wade auch eine gerichtliche Verfügung, die Swift und ihrem Label die weitere Nutzung des Namens untersagen soll. Taylor Swifts Management hat bislang nicht auf die Vorwürfe reagiert.

Titelfoto: picture alliance/dpa/Invision/AP | Jordan Strauss

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