"Sommerhaus"-Streit geht vor Gericht: Hobby-Jäger gegen Veganerin

Hamburg - Das "Sommerhaus der Stars" hat ein juristisches Nachspiel - im Mittelpunkt: Tessa Bergmeier (35) und Tobias Pankow (39), der Ex von Sarah Kern (57).

Im "Sommerhaus der Stars" geriet Tessa Bergmeier (35), hier mit Ex-Freund Jakob (40), mit Hobby-Jäger Tobias Pankow (39) heftig aneinander.
Im "Sommerhaus der Stars" geriet Tessa Bergmeier (35), hier mit Ex-Freund Jakob (40), mit Hobby-Jäger Tobias Pankow (39) heftig aneinander.  © RTL

Nachdem die beiden in der vergangenen Staffel des Trash-TV-Formats heftig aneinandergeraten waren, soll der Konflikt jetzt sogar vor Gericht ausgetragen werden - so richtig überraschend kommt das aber nicht.

Die überzeugte Veganerin und Tierschützerin hatte den Hobby-Jäger in der Show als "Mörder" bezeichnet und ihm "Lust am Morden" vorgeworfen. Pankow wollte das nicht einfach so auf sich sitzen lassen.

"Das geht nicht, dass man jemanden als Mörder bezeichnet, was im wahren Leben strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht! Beleidigung, Rufmord, da wird ein Strafverfahren eingeleitet", wetterte er.

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Und der 39-Jährige ließ seinen Worten Taten folgen, reichte eine Klage ein und forderte 50.000 Euro von der Hamburgerin oder die öffentliche Rücknahme des "Mörder"-Vorwurfs.

Tessa Bergmeier gegen Tobias Pankow: Verhandlung vor Hamburger Gericht

Der Ex-Freund von Sarah Kern (57) reichte eine Klage gegen die Veganerin ein, jetzt soll es vor einem Hamburger Gericht zur Verhandlung kommen.
Der Ex-Freund von Sarah Kern (57) reichte eine Klage gegen die Veganerin ein, jetzt soll es vor einem Hamburger Gericht zur Verhandlung kommen.  © RTL

Da die 35-Jährige gar nicht daran dachte, klein beizugeben, soll es laut BILD nun zur Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg kommen.

"Ich bin Opfer einer Straftat, es geht nicht nur um eine Klage, sondern einen Strafakt, gegen den ich mich wehre, wie ich es schon im Format angekündigt habe. Ich hoffe, dass die Täterin eine Bewährungsstrafe erhält und zudem eine empfindliche Geldstrafe", verdeutlichte der Hobby-Jäger gegenüber der Zeitung.

Sein Anwalt Burkhard Benecken (49) unterstrich die ernsten Absichten seines Mandanten: "Das Trash-TV ist kein rechtsfreier Raum. Wir reden hier nicht über eine Bagatelle, vielmehr ist mein Mandant als Schwerkrimineller tituliert worden. Mord ist das schwerwiegendste Delikt, das das Strafgesetzbuch kennt und ist ausschließlich mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht."

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Bisher hat sich die ehemalige "Germany's Next Topmodel"-Kandidatin noch nicht zu der anstehenden Verhandlung geäußert.

Titelfoto: Fotomontage: RTL

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