Wölfe getötet: Naturschützer loben Belohnung für Hinweise aus

Von Ute Wessels

Pegnitz - Nach zwei Verdachtsfällen von Wolfsabschüssen in Bayern fürchtet der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) um die Wölfe, die im Freistaat leben.

Wölfe ziehen sich aus Bayern wieder zurück. (Symbolbild)
Wölfe ziehen sich aus Bayern wieder zurück. (Symbolbild)  © Sina Schuldt/dpa

Wie die Naturschützer mitteilten, setzt der Verband daher jeweils 5000 Euro Belohnung für Hinweise zur Ermittlung von Verantwortlichen aus. Zudem sei in beiden Fällen Anzeige erstattet worden. Das illegale Töten von Wölfen verstoße gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

Im Altmühltal, am Staffelsee und an der tschechischen Grenze hätten Wölfe ihre Reviere inzwischen aufgegeben. "Ganze Rudel verschwinden nicht einfach so innerhalb eines Jahres. Dafür gibt es keine natürliche Erklärung", sagte ein Sprecher des LBV. "Die Aufgabe eines Wolfsterritoriums ist allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge ein äußerst ungewöhnliches Phänomen. Wir befürchten daher eine hohe Dunkelziffer an illegalen Übergriffen."

Besonders alarmierend sei, dass einer der toten mutmaßlichen Wölfe im Lamer Winkel (Landkreis Cham) gefunden wurde – einer Region, die bereits durch frühere Fälle von Naturschutzkriminalität aufgefallen sei. So seien dort im Jahr 2015 vier abgetrennte Luchsbeine gefunden worden.

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Der Verband forderte von der Staatsregierung, den Herdenschutz nun weiter zu fördern und den "Bayerischen Aktionsplan Wolf" konsequent umzusetzen, statt auf Abschüsse zu setzen.

Wölfe in Bayern getötet: Zwei Fälle in wenigen Tagen

Wer einen Wolf tötet, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz. (Symbolbild)
Wer einen Wolf tötet, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz. (Symbolbild)  © Philipp Schulze/dpa

Zuletzt hatte ein Wanderer am Wochenende in Niederbayern einen Tierkadaver entdeckt, bei dem es sich um einen erschossenen Wolf handeln könnte. Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter des "Netzwerks Große Beutegreifer" brachte das tote Tier zur Polizei.

Die Beamten ermitteln jetzt wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Zuvor war am 17. Oktober in Oberfranken ein Fall gemeldet worden, in dem ein Jungwolf illegal erschossen worden sein könnte.

Der Wolf ist ein streng geschütztes Tier. Ausnahmen von den Schutzbestimmungen seien "nur im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher Schäden".

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Darüber hinaus wäre ein Abschuss zulässig, wenn sich ein Wolf für den Menschen gefährlich verhielte und eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben bestünde, heißt es beim Landesamt für Umwelt (LfU).

Titelfoto: Bildmontage: Sina Schuldt/dpa, Philipp Schulze/dpa

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