Berlin - Das war dann jetzt doch auch der BVG zu viel. Seitdem das rechtspopulistische Portal "Nius" Werbung in der U-Bahn oder im XXL-Format eines Doppeldecker-Busses macht, ist die Kritik an den Berliner Verkehrsbetrieben groß.
Jetzt aber hat die BVG dem Portal von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt (45) den Stecker gezogen. Nicht aber, weil der Druck von außen zu groß wurde. Stattdessen hat es das umstrittene Portal ganz von alleine geschafft.
"Die BVG hat ihren Werbevermarkter heute aufgefordert, die Werbekampagne des Portals Nius mit sofortiger Wirkung zu beenden", teilte die BVG am Freitag mit.
Auslöser ist ein Werbemotiv, das ein Nius-Verantwortlicher Anfang Juni in den sozialen Netzwerken veröffentlichte. Das Bild erweckte den Eindruck, als hinge die Werbung in Berliner U-Bahnen. Nach Ansicht der BVG überschreitet das Motiv jedoch die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit und ist rechtlich nicht haltbar.
In der Öffentlichkeit entstand dadurch der Eindruck, die BVG selbst verbreite oder unterstütze die Botschaft. Genau das weist das Unternehmen nun entschieden zurück. Die Werbung gehört weder zur Kampagne noch wurde es von den Berliner Verkehrsbetrieben oder den Vermarktern freigeben.
Vergangene Woche verteidigte die BVG noch die Werbung und verwies darauf, dass sie die Werbeflächen nicht direkt vermarkte, sondern an externe Partner vergeben habe. "Für eine Ablehnung gab es keinen rechtlichen Grund", teilte das Unternehmen mit.
Campact begleitet Bus mit eigener Werbung
Konkret ging es um den Spruch "Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird", der auch im XXL-Format an einem Doppeldeckerbus nur schwer zu übersehen ist.
Eine Anspielung auf die Tagesschau, die angeblich extra der Öffentlichkeit Sachen vorenthalte bzw. verschweige. Die Rechnung aber hat Nius nicht mit Campact gemacht.
Mit einem eigenen Werbeauto begleiteten sie den Bus. Darauf zu lesen: "Morgens um 6 schon Lügen & Hetze verbreiten."
Jetzt aber hat sich das News-Portal selbst ins Abseits gebracht.
Als öffentliches Unternehmen sei die BVG an Grundrechte gebunden. "Dazu gehören insbesondere die Meinungsfreiheit und der Gleichbehandlungsgrundsatz. Dies bedeutet auch, dass Werbeflächen grundsätzlich diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Werbemotive dürfen dabei nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen."