Bluttat von Hamburg: Was bekannt ist und was nicht

Hamburg - Hamburgs Innensenator Andy Grote (54, SPD) und die Ermittlungsbehörden haben am Freitagmittag über die neuesten Erkenntnisse zur gestrigen Amoktat in einer Einrichtung der Zeugen Jehovas gesprochen. Was bekannt ist - und was nicht.

Pressekonferenz der Behörden zum Ermittlungsstand des Amoklaufs von Hamburg, unter anderem mit Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer (64, 2.v.l.)
Pressekonferenz der Behörden zum Ermittlungsstand des Amoklaufs von Hamburg, unter anderem mit Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer (64, 2.v.l.)  © Kevin Goonewardena

Der Täter Philipp F. (35) habe gegen 21 Uhr am Donnerstagabend zuerst von Außen auf das Gebäude im Stadtteil Groß-Borstel, in dem zu der Zeit eine Versammlung der Zeugen Jehovas stattfand, geschossen und dieses anschließend betreten.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden gingen die ersten Notrufe gegen 21.04 Uhr ein. Bereits um 21.09 Uhr fanden sich erste Beamte, darunter Spezialkräfte der Einheit USE, am Tatort ein.

Begünstigt wurde dieses schnelle Eintreffen durch den Umstand, dass sich ein Polizeipräsidium in geringer Entfernung zum Tatort befindet.

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Die Einheit, die sich kurz vor Schichtende befand, habe nicht nur umgehend reagiert, so Grote, sondern durch die richtige Deutung der Situation am Tatort und dem daraus resultierenden schnellen Eingreifen Schlimmeres verhindert.

Der Täter feuerte insgesamt neun Magazine zu je 15 Schuss ab. Weitere Magazine und insgesamt 200 Schuss Munition wurden bei der Durchsuchung seiner Wohnung durch die Behörden gefunden.

Durch gewaltsames Eindringen in das Gebäude gegen 21.11 Uhr - und dadurch bewusstes Ausüben von Druck auf den Täter - konnte dieser zur Flucht vor den Beamten und damit zur Trennung von Tätern und Opfern gebracht werden. Der 35-Jährige setzte sich zuerst ins erste Stockwerk des dreistöckigen Gebäudes ab und richtete dann die Waffe gegen sich selbst.

Amoklauf von Hamburg: Das ist über die Opfer bekannt

Insgesamt mehr als 950 Polizisten waren am Donnerstagabend im Einsatz.
Insgesamt mehr als 950 Polizisten waren am Donnerstagabend im Einsatz.  © Jonas Walzberg/dpa

Insgesamt acht Menschen, darunter sieben Opfer, unter denen sich ein sieben Monate alter Fötus befand, starben bei dem Amoklauf.

Die 35-jährige Mutter des Ungeborenen hat die Tat überlebt. Acht weitere Personen wurden verletzt, darunter vier schwer. Dazu zählt auch eine Frau, die sich zum Zeitpunkt der Tat in einem Fahrzeug außerhalb des Gebäudes befand.

Sechs Opfer sind deutscher Staatsangehörigkeit, je ein Opfer hat die Staatsangehörigkeit der Ukraine und Ugandas. Bei diesen Personen handelt es sich sowohl um Männer, als auch um Frauen. Die Altersspanne liegt zwischen 33 und 66 Jahren.

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Mehrere Polizisten mussten in der Folge des Einsatzes psychologisch betreut werden.

Insgesamt waren 953 Beamte und Beamtinnen aus Hamburg und Schleswig-Holstein im Einsatz.

Amoklauf in Hamburg: Das ist über den Täter bekannt

Der Tatort in Groß-Borstel am Tag danach.
Der Tatort in Groß-Borstel am Tag danach.  © Markus Scholz/dpa

Bei dem Täter handelt es sich um den 35-jährigen, in Memmingen geborenen Philipp F.

Dieser besaß seit Dezember 2022 eine Waffenbesitzkarte und eine halbautomatische Pistole. Er war als Sportschütze registriert.

Der Mann hatte nach Behördenangaben sowohl Wut auf seinen ehemaligen Arbeitgeber, als auch auf religiöse Gruppen, insbesondere auf die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, denen er selbst angehört hat.

Ob F. aus der Gemeinschaft ausgeschlossen wurde oder sich selbst zurückzog und austrat, ist zurzeit unklar. Die Aussagen von Zeugen dazu sind widersprüchlich. F. hatte nach jetzigen Erkenntnissen selbst der Gemeinde angehört, in der er die Bluttat angerichtet hat.

Seine Familienmitglieder oder andere Personen aus dem näheren Umfeld befinden sich nach jetzigem Stand nicht unter den Opfern.

Der Täter soll physisch krank gewesen sein. Darauf und auf die Überprüfung seiner Waffentauglichkeit soll es vorab einen anonymen Hinweis gegeben haben, dem die Behörden auch nachgegangen seien. Konkrete Hinweise auf eine Gefahr oder die fehlende Eignung zum Besitz einer Waffenbesitzkarte oder einer Waffe konnte dabei nicht festgestellt werden.

Den Behörden zufolge habe man beim Nachgehen des Hinweises alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft. Diese müssten gegebenenfalls jetzt überprüft werden.

Titelfoto: Kevin Goonewardena

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