Heute vor 58 Jahren: Mit diesem Gesetz kontrollierte die DDR ihre Bürger

Heute vor 58 Jahren, am 12. Januar 1968, wurde das Strafgesetzbuch der DDR erlassen. Es war ein zentrales Instrument staatlicher Kontrolle im sozialistischen Rechtssystem der Deutschen Demokratischen Republik und diente nicht nur der Strafverfolgung, sondern vor allem der Sicherung der politischen Ordnung.

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Warum führte die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch ein?

Das DDR-Strafgesetzbuch regelte das Strafrecht in der DDR.  © Fotomontage: 123rf/totalpics, TAG24/AN

Das Strafgesetzbuch der DDR (StGB-DDR) wurde am 12. Januar 1968 beschlossen und trat noch im selben Jahr, am 1. Juli, in Kraft.

Es ersetzte frühere Übergangsregelungen und etablierte erstmals ein geschlossenes sozialistisches Strafrecht. Damit schuf die DDR eine eigenständige rechtliche Grundlage, die sich in einigen Normen bewusst vom westdeutschen Strafrecht unterschied.

Der Grund: Die DDR verstand sich als sozialistischer Staat unter Führung der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands). Das Strafrecht sollte nicht nur Straftaten ahnden, sondern aktiv zur Stabilisierung des Systems beitragen. Der Schutz des Staates, des Volkseigentums und der sozialistischen Ideologie hatten dementsprechend Vorrang.

Heute vor ... Jahren Heute vor 186 Jahren: Diese Entwicklung würde man erst viel später vermuten

Individuelle Freiheitsrechte spielten eine untergeordnete Rolle. Somit wurde Recht zu einem politischen Steuerungsinstrument.

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Zentrale Inhalte des Strafgesetzbuchs der DDR

Typisch für das DDR-Strafrecht waren weit auslegbare Straftatbestände wie beispielsweise diese:

  • "staatsfeindliche Hetze": Äußerung abweichender Meinungen oder das Besitzen westlicher Literatur
  • "staatsfeindlicher Menschenhandel": Fluchthilfe
  • "ungesetzlicher Grenzübertritt": rechtswidriges Überqueren der Staatsgrenze oder nicht fristgerechte Rückkehr

Solch dehnbare Regelungen bzw. vage Formulierungen ermöglichten eine gezielte politische Strafverfolgung.

Die Justiz war dabei nicht unabhängig, sondern in staatliche Strukturen eingebunden und der politischen SED-Führung untergeordnet.

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Unterschiede zum Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland

Im Vergleich zum Strafrecht der Bundesrepublik unterschieden sich Zielsetzung und Anwendung grundlegend.

Während das westdeutsche Strafrecht auf den Schutz individueller Grundrechte, die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz ausgerichtet war, stellte das DDR-Strafgesetzbuch die Interessen des sozialistischen Staates in den Vordergrund.

Straftatbestände waren häufig weiter gefasst und ermöglichten großen Interpretationsspielraum, insbesondere bei politischen Delikten. Rechtsmittel, Verteidigungsrechte und faire Verfahren waren zwar formal vorgesehen, in der Praxis jedoch stark eingeschränkt.

So wurde beispielsweise ein Diebstahl von gesellschaftlichem Eigentum aus einem Volkseigenen Betrieb oft härter bestraft als ein Diebstahl von Privateigentum.

Das DDR-Strafrecht diente damit weniger dem Schutz des Einzelnen als der Stabilisierung der politischen Ordnung.

Schon gewusst? Bei besonders schweren Verbrechen wurde sogar die Todesstrafe verhängt, welche erst mit einer Gesetzesänderung 1987 gestrichen wurde.

Auszug aus dem Strafgesetzbuch DDR (§ 91).  © Wikimedia Commons/Lupus in Sachsen/Public Domain

Bedeutung nach der Wiedervereinigung

Mit der deutschen Wiedervereinigung verlor das Strafgesetzbuch der DDR seine Gültigkeit. Lediglich für vor 1990 begangene Taten galt das DDR-Recht zum Teil übergangsweise weiter.

Heute gilt es als zentrales Dokument zur Aufarbeitung politischer Justiz und staatlichen Unrechts. Es hilft, die Funktionsweise autoritärer Rechtssysteme und deren gesellschaftliche Folgen besser zu verstehen.

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