Heute vor 70 Jahren: So entstand der deutsche Auslandsgeheimdienst

Heute vor 70 Jahren, am 1. April 1956, entstand der Bundesnachrichtendienst (BND). Heute ist er der Auslandsnachrichtendienst Deutschlands. Seine Wurzeln reichen jedoch in die unmittelbare Nachkriegszeit - und in die Frühphase des Ost-West-Konflikts.

Was sich alles in der Welt ereignete, kannst Du unter heute vor ... Jahren nachlesen.

Hauptsitz des Bundesnachrichtendienstes in Berlin und offizielles Logo.
Hauptsitz des Bundesnachrichtendienstes in Berlin und offizielles Logo.  © Fotomontage: Wikimedia Commons/Jan Kleihues (Stefan Müller, Fotograf)/CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons/Bundesnachrichtendienst/Public Domain

Der BND (mit aktuellem Sitz in Berlin) ging aus der sogenannten Organisation Gehlen hervor. Diese wurde bereits Anfang 1946 aufgebaut. Sie arbeitete zunächst unter Kontrolle US-amerikanischer Stellen, später der CIA.

Leiter und Namensgeber war Reinhard Gehlen, ehemaliger Wehrmachtsgeneral und Experte für militärische Aufklärung über die Sowjetunion.

Die Organisation sammelte Informationen über die Sowjetunion und Staaten des Ostblocks bzw. Warschauer Paktes.

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Am 1. April 1956 wurde die Organisation Gehlen in eine Bundesbehörde überführt. Damit entstand offiziell der Bundesnachrichtendienst (kurz: BND). Personal, Aktenbestände und organisatorische Strukturen gingen weitgehend in den neuen Dienst über.

Der Auftrag des BND bestand von Beginn an in der Auslandsaufklärung. Ziel war es, die Bundesregierung mit sicherheitsrelevanten Informationen aus dem Ausland zu versorgen.

Historischer Aspekt: In den Anfangsjahren arbeiteten zahlreiche ehemalige Wehrmachts- und teils auch frühere NS-Funktionsträger im Dienst. Dieser Umstand ist durch Akten und die unabhängige Historikerkommission wissenschaftlich aufgearbeitet worden.

Struktur und Kontrolle des BND

Die Gründung des BND steht im Zusammenhang mit der Westintegration der Bundesrepublik. Der Bedarf an strategischen Informationen über Staaten des Warschauer Pakts war ein zentrales Motiv. Nachrichtendienstliche Erkenntnisse sollten (und sollen es bis heute) außen- und sicherheitspolitische Entscheidungen unterstützen.

Seit seiner Gründung 1956 ist der BND dem Bundeskanzleramt unterstellt. Genau wie die zwei anderen Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst) unterliegt seine Tätigkeit der Aufsicht des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Deutschen Bundestages.

Aufgaben und Befugnisse des Auslandsnachrichtendienstes sind seit 1990 im BND-Gesetz (BNDG) geregelt.

Video-Dokumentation: Ein Tag beim BND

Die Entstehungsgeschichte des Bundesnachrichtendienstes ist heute durch wissenschaftliche Forschung und freigegebene Akten dokumentiert. Die Anfangsphase des BND gilt als Teil des institutionellen Aufbaus der Bundesrepublik in einem von Ost-West-Spannungen geprägten internationalen Umfeld.

Titelfoto: Fotomontage: Wikimedia Commons/Jan Kleihues (Stefan Müller, Fotograf)/CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons/Bundesnachrichtendienst/Public Domain

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