Heute vor 24 Jahren: Der Kampf gegen den Terror in Deutschland beginnt

Heute vor 24 Jahren, am 9. November 2001, stellten sich auch Deutschlands Politiker nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 die Frage, wie man den Staat besser gegen Terrorismus schützen könnte. Ein Teil des danach entstandenen Anti-Terror-Paketes ist das Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, kurz Anti-Terror-Gesetz.

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9. November 2001: Der Deutsche Bundestag beschließt das Anti-Terror-Gesetz

Das Terrorismusbekämpfungsgesetz war die deutsche Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001. (Symbolbild)
Das Terrorismusbekämpfungsgesetz war die deutsche Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001. (Symbolbild)  © 123RF/pixelvario

Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 brachten die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ihren Gesetzentwurf vom 8. November 2001 für das Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz) in den Bundestag ein.

Über dessen Finanzierung und die Änderung des Vereinsgesetzes wurde bei der 199. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. November 2001 beraten.

Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz wurden unter anderem das Vereinsrecht und das Religionsprivileg abgeschafft. Diese Maßnahmen sollten das Verbot radikaler, vor allem islamistischer Gemeinschaften ermöglichen.

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Das Terrorismusbekämpfungsgesetz soll den Staat besser gegen internationalen Terrorismus schützen, indem es die Zusammenarbeit sowie den Datenaustausch zwischen verschiedenen Ämtern und Sicherheitsbehörden erleichtert.

Das Terrorismusbekämpfungsgesetz trat am 9. Januar 2002 in Kraft, nachdem es am 9. Januar 2002 erlassen worden war. Ursprünglich waren die Änderungen durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz durch Art. 22 eben jenes Gesetzes bis zum 10. Januar 2007 befristet.

Nach mehrfacher Verlängerung wurden die Regelungen des Gesetzes durch das Gesetz zur Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung vom 3. Dezember 2020 schließlich endgültig entfristet.

Titelfoto: 123RF/pixelvario

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