Heute vor 36 Jahren: Der Tag, an dem sich die Grenzen öffneten - zumindest auf dem Papier
Heute vor 36 Jahren, am 17. Mai 1990, trat offiziell die Verordnung zur visafreien Einreise für Westdeutsche in die DDR in Kraft. Was nach einem Wendepunkt klingt, begann tatsächlich aber schon einige Monate zuvor.
Welche Ereignisse die deutsche Geschichte beeinflussten und vieles mehr gibt's hier: heute vor ... Jahren.
Mit dem Beschluss vom Vortag trat am 17. Mai 1990 die "Verordnung über Reisen von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland und Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) in und durch die Deutsche Demokratische Republik" in Kraft.
BRD-Bürger durften nun ohne Visum oder besondere Genehmigung in die DDR einreisen. Diese Regelung wurde im Gesetzblatt veröffentlicht und schuf eine klare rechtliche Grundlage für den Reiseverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten - zu einem Zeitpunkt, an dem sich die politische Lage bereits grundlegend verändert hatte.
Denn neu war diese Freiheit zur damaligen Gegenwart eigentlich nicht mehr. Schon kurz nach dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 hob die DDR den Visazwang für Westdeutsche auf.
Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik konnten also seit Dezember 1989 faktisch frei und ohne größere Hürden einreisen. Die Grenzöffnung hatte die bisherigen Reisebeschränkungen bereits weitgehend außer Kraft gesetzt.
Der Unterschied zwischen 1989 und 1990
Die Regelung von 1989 war eine schnelle politische Entscheidung in einer Übergangsphase. Die Verordnung vom Mai 1990 hatte daher vor allem eine Funktion: Sie überführte die bereits gelebte Praxis in eine verbindliche und systematisch formulierte Rechtslage.
Während die Bestimmungen von Ende 1989 noch unter großem politischen Druck und in kurzer Zeit entstanden, handelte es sich nun um eine juristisch präzisierte Fassung der Ein- und Durchreisebestimmungen.
Bedingungen für die bisherige Einreise in die DDR
Die Einreise in die DDR war für Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland lange Zeit streng geregelt. Spontane Reisen waren kaum möglich - ein Besuch musste oft mehrere Wochen im Voraus geplant und offiziell genehmigt werden.
Grundvoraussetzung war eine Einladung aus der DDR. Der Gastgeber musste dafür frühzeitig einen sogenannten Berechtigungsschein bei den zuständigen Behörden beantragen. Erst mit diesem Dokument wurde die Einreise überhaupt möglich. An der Grenze mussten Reisepass sowie Berechtigung vorgelegt werden, um ein Visum zu erhalten. Zusätzlich wurden Angaben zu Gepäck, Geschenken und mitgeführtem Geld verlangt.
Auch finanziell gab es Vorgaben: Für das Visum fiel eine Gebühr von 15,00 DM an. Außerdem musste ein fester Betrag pro Aufenthaltstag und Person in Ost-Mark umgetauscht werden. Dieses Geld konnte später nicht zurückgetauscht werden.
Im Übrigen war die Aufenthaltsdauer auf maximal 30 Tage pro Jahr beschränkt.
Fakt ist letztlich, dass die DDR zwar im Mai 1990 tatsächlich die visafreie Einreise beschloss. Neu war sie aber nicht, sondern längst gelebte Praxis seit Ende 1989.
Titelfoto: Bundesarchiv/B 145 Bild-F079005-0023/CC-BY-SA 3.0/CC BY-SA 3.0 DE/Wikimedia Commons
