Heute vor 33 Jahren: Der Honecker-Prozess beginnt und endet unerwartet

Ein historischer Moment im wiedervereinten Deutschland ereignete sich heute vor 33 Jahren, am 12. November 1992. In Berlin-Moabit begann der Prozess gegen den einstigen Staats- und Parteichef Erich Honecker.

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Erich Honecker 1989 während der Feierlichkeiten anlässlich des 40-jährigen Bestehens der DDR.
Erich Honecker 1989 während der Feierlichkeiten anlässlich des 40-jährigen Bestehens der DDR.  © Wolfgang Kumm/dpa

An diesem historischen Tag mussten sich erstmals führende Politiker der ehemaligen DDR vor Gericht verantworten. Das öffentliche Interesse an der Verhandlung gegen Erich Honecker, Willi Stoph, Heinz Kessler, Fritz Streletz, Hans Albrecht und Erich Mielke war enorm groß.

Wegen der Todesschüsse an der Mauer wurde gegen Erich Honecker Haftbefehl erlassen. Angeklagt wurde er wegen Totschlags und versuchten Totschlags in 68 Fällen.

Grundlage dieser Todesschüsse war ein Schießbefehl, den Honecker 1974 erteilte, was er jedoch bis zu seinem Tode bestritt.

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Sein schlechter Gesundheitszustand machte es ungewiss, ob er das Ende der Verhandlung überhaupt noch miterleben würde.

Einstellung des Verfahrens gegen Honecker

Eine Krebserkrankung entfachte viele Diskussionen um die Verhandlungsfähigkeit Honeckers. Verschiedene medizinische Gutachten kamen zu unterschiedlichen Schlüssen. Schließlich wurde am 12. Januar 1993 das Verfahren gegen den an Leberkrebs erkrankten Honecker eingestellt. Er durfte nun Asyl in Chile beantragen und Deutschland für immer verlassen.

Der einst mächtigste Mann der DDR starb am 29. Mai 1994 im Alter von 81 Jahren in Santiago de Chile.

Titelfoto: Wolfgang Kumm/dpa

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