Heute vor 34 Jahren, am 20. Mai 1992, stand einer der bekanntesten Kriminalfälle der DDR erneut vor Gericht. Der sogenannte Kreuzworträtselmord von 1981 wurde unter bundesdeutschem Recht neu bewertet – insbesondere mit Blick auf das Alter des Täters und die Frage, welches Strafrecht anzuwenden ist.
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Überblick zum Mordfall 1981 und zur Täterermittlung
Am 15. Januar 1981 verschwand in Halle-Neustadt ein siebenjähriger Junge auf dem Weg zu einem Kinobesuch. Eine sofort eingeleitete Suchaktion blieb erfolglos.
Wenige Wochen nach dem Verschwinden wurde die Leiche des Kindes in einem Reisekoffer nahe einer Bahnstrecke zwischen Halle und Leipzig gefunden. Die Obduktion ergab später, dass der Junge sexuell missbraucht und anschließend erschlagen worden war.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt der Fall durch mehrere Zeitungen im Koffer, in denen Kreuzworträtsel ausgefüllt waren. Diese Spur wurde zum zentralen Ansatzpunkt der Ermittlungen und führte zu einer bis dahin einzigartigen Aktion in der Kriminalgeschichte der DDR.
Behörden sammelten hunderttausende Handschriftenproben aus der Bevölkerung, um sie mit der Schrift aus den Kreuzworträtseln zu vergleichen, welche auf eine Frau mittleren Alters hinwies.
Diese aufwendige Spurenauswertung führte schließlich neun Monate später zur Identifizierung des Täters: Die Handschrift konnte eindeutig einer Frau zugeordnet werden. Im Gespräch mit dieser und ihrer Tochter ergab sich ein entscheidender Hinweis auf den mutmaßlichen Täter - dem Freund der Tochter.
Der junge Mann wurde im November 1981 verhaftet. Er gestand die Tat und wurde im darauffolgenden Jahr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Urteil und seine Neubewertung
Das ursprüngliche Urteil erfolgte noch in der DDR. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde der Fall daher erneut juristisch bewertet, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend verändert hatten.
Am 20. Mai 1992 prüfte ein Gericht den Fall aufs Neue, nun aber unter Anwendung des bundesdeutschen Strafrechts. Dabei spielte insbesondere das Alter des Täters zum Zeitpunkt der Tat eine entscheidende Rolle: Er war 18 Jahre alt und wurde damit als Heranwachsender eingestuft.
Das Gericht entschied, das Jugendstrafrecht anzuwenden. Ausschlaggebend war dabei die individuelle Reife des Täters sowie die Schwere der Tat. Im Ergebnis bestätigte das Gericht zwar die strafrechtliche Verantwortung und die grundlegende Bewertung des Verbrechens, ordnete den Fall jedoch im Kontext des westdeutschen Rechtssystems neu ein.
In der Folge wurde das Strafmaß angepasst und die ursprünglich verhängte Strafe durch eine zehnjährige Jugendstrafe mit anschließender Unterbringung im Maßregelvollzug ersetzt. 1999 wurde der mittlerweile 36-jährige Mann daraus endgültig entlassen.
Der Kreuzworträtselmord steht exemplarisch für die Ermittlungsarbeit in der DDR und den Einsatz ungewöhnlicher kriminaltechnischer Methoden. Gleichzeitig verdeutlicht die spätere Wiederaufnahme, dass auch Jahrzehnte alte Fälle juristisch überprüft werden können, wenn neue Hinweise vorliegen oder sich die Rechtsgrundlagen verändern.