Gerichts-Anordnung! Böhmermann muss wegen Honig-Zoff nach Dresden kommen

Dresden - Knallharte Ansage vom Gericht! Nachdem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann (43) den Verhandlungen im Honig-Prozess bislang fernblieb, gab es nun eine Vorladung nach Dresden.

Jan Böhmermann (43) wollte sich im Honigstreit nicht geschlagen geben und zog deshalb vor die nächste Instanz. Das Oberlandesgericht hat nun eine Vorladung ausgesprochen.
Jan Böhmermann (43) wollte sich im Honigstreit nicht geschlagen geben und zog deshalb vor die nächste Instanz. Das Oberlandesgericht hat nun eine Vorladung ausgesprochen.  © Sebastian Kahnert/dpa

Der 43-Jährige musste zuletzt eine Niederlage kassieren. Das Dresdner Landgericht wies seine Klage auf Schadensersatz sowie Unterlassung zurück.

Doch der Moderator ließ nicht locker und legte Berufung gegen das Urteil ein. Als nächste Instanz muss sich nun das Oberlandesgericht mit dem Fall beschäftigen.

Dazu erklärte Gerichtssprecherin Maike Schaaf (58) gegenüber Bild: "Das persönliche Erscheinen der Parteien ist angeordnet." Die Vorladung sei auf den 11. Juni um 15 Uhr datiert.

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Möglicherweise kann Böhmermann einen Auftritt in Dresden noch verhindern. Laut Zivilprozessordnung gäbe es die Möglichkeit, einen Vertreter zu schicken. Sein Management ließ eine Anfrage dazu unbeantwortet.

Imker Rico Heinzig (48) jedenfalls hofft auf das persönliche Erscheinen des Entertainers: "Es ist sicher interessant, einen Bühnenmenschen live zu erleben. Aber ob er aus seiner Rolle rauskommt, ist eine andere Frage", sagte der 48-Jährige gegenüber TAG24.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa

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