Wendung im Block-Prozess: Entführter Sohn wird nicht aussagen

Hamburg - Eigentlich waren für den kommenden Mittwoch (12. November) die beiden jüngsten Kinder von Christina Block (52) als Zeugen vor dem Hamburger Landgericht geladen. Im Prozess gegen ihre Mutter sollten sie schildern, was in der Silvesternacht 2023/24 wirklich passiert ist. Doch wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte, wird der Junge von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Christina Block (52) ist angeklagt, die Entführung ihrer beiden Kinder Klara und Theo in Auftrag gegeben zu haben.
Christina Block (52) ist angeklagt, die Entführung ihrer beiden Kinder Klara und Theo in Auftrag gegeben zu haben.  © Georg Wendt/dpa

Zusammen mit seiner Schwester Klara (14) war Theo (11) in der Silvesternacht mit seinem Vater Stephan Hensel (51) in Dänemark unterwegs, als maskierte Männer die Familie überfielen und die Kinder gewaltsam in ein Auto zerrten.

Sie wurden nach Baden-Württemberg gebracht, wo die Steakhouse-Erbin sie später abholte und nach Hamburg brachte. Hintergrund der Tat soll der jahrelange Sorgerechtsstreit zwischen Block und Hensel um die jüngsten gemeinsamen Kinder gewesen sein.

Christina Block ist angeklagt, die Entführung in Auftrag gegeben zu haben. Beim vergangenen Prozesstag bestritt sie die Vorwürfe erneut ausdrücklich: "Ich bin unschuldig!" Gleichzeitig betonte sie, dass der Prozess für sie die einzige Möglichkeit sei, mit ihren Kindern zu kommunizieren.

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Ob auch Klara am Mittwoch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wird, ist derzeit noch unklar.

Im Juli hatte sich der damalige Opferanwalt Steffen Hörning stellvertretend für Klara gegenüber TAG24 geäußert, nachdem die Block-Tochter vom Gericht nicht als Nebenklägerin zugelassen worden war. Er betonte, dass es ausdrücklich Klaras eigener Wunsch sei, als Zeugin in der öffentlichen Hauptverhandlung auszusagen.

Klara will ihre Geschichte im Block-Prozess erzählen

Opferanwalt Steffen Hörning vertritt Klara Hensel zu Beginn des Prozesses.
Opferanwalt Steffen Hörning vertritt Klara Hensel zu Beginn des Prozesses.  © Marcus Brandt/dpa

Hörning hatte zunächst Bedenken wegen des "medienträchtigen Verfahrens" und der Belastung für die Minderjährige, erklärte jedoch, dass Gespräche mit Klara ihm Sicherheit gegeben hätten.

Auch die Psychologin, bei der Klara in Dänemark in Behandlung sei, bestätige, dass eine Aussage ein wichtiger Schritt sein könnte, um die traumatischen Ereignisse der Silvesternacht zu verarbeiten.

Der Anwalt berichtete, dass es Klara vor allem darum gehe, ihre eigene Geschichte zu erzählen.

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"Sie musste feststellen, dass immer nur über sie geredet und geschrieben wird, und manche Darstellungen sind schlichtweg falsch. Sie möchte, dass alle hören, was mit ihr passiert ist und welche Folgen das für ihr Leben hatte."

Titelfoto: Georg Wendt/dpa

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