Schockierende Details: So beschreiben Verwandte und Zeugen Ayleens (†14) Mörder!

Gießen - Nicht eingehaltene Termine, nicht abgeleistete Sozialstunden und auch weitere Vorwürfe sexueller Belästigung - schon vor dem gewaltsamen Tod der Schülerin Ayleen soll ihr mutmaßlicher Mörder immer wieder negativ aufgefallen sein.

Jan-Heiko P. (30, r.), der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Ayleen, war schon zuvor immer wieder negtagiv aufgefallen.
Jan-Heiko P. (30, r.), der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Ayleen, war schon zuvor immer wieder negtagiv aufgefallen.  © Boris Rössler/dpa

So soll Jan-Heiko P. wiederholt gegen Auflagen verstoßen und auch Straftaten begangen haben.

Er habe sich "dadurch ausgezeichnet, dass er sich an keine Regeln hielt", sagte ein früherer Bewährungshelfer des heute 30-Jährigen am Montag als Zeuge vor dem Gießener Landgericht. "Die Bewährung verlief einigermaßen holprig."

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten unter anderem Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung zur Last.

Mann will wegen Dating-Profil der Mutter Vaterschaft nicht anerkennen: So lautet das Urteil!
Gerichtsprozesse Hessen Mann will wegen Dating-Profil der Mutter Vaterschaft nicht anerkennen: So lautet das Urteil!

Bereits als 14-Jähriger war der Mann wegen einer versuchten Vergewaltigung und versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt und für mehrere Jahre in einer Psychiatrie untergebracht worden. Bis Anfang 2022 stand er unter Führungsaufsicht.

Während seiner Zuständigkeit als Bewährungshelfer habe der Mann immer wieder Termine nicht eingehalten und Ausreden dafür vorgebracht, sagte der Zeuge.

Bereits im Grundschulalter gab es Übergriffe auf Mitschülerinnen

Auch zu Auseinandersetzung mit Handgreiflichkeiten, unter anderem mit einem früheren Vermieter der Wohnung der Mutter, sowie zu zwei Fällen sexueller Belästigung soll es gekommen sein. Zudem habe es seines Wissens bereits im Grundschulalter Übergriffe gegen Mitschülerinnen gegeben.

Den Angeklagten habe er als "dummdreist", provokativ und überheblich erlebt. Er sei davon überzeugt gewesen, ihm könne keiner was, er sei jetzt frei und komme schon zurecht.

Weder in schulischer noch beruflicher Hinsicht sei eine positive Entwicklung oder Zukunftsperspektive erkennbar gewesen, so der Zeuge. Ein Depotmedikament, das triebdämpfend bei dem Angeklagten wirken sollte, sei aufgrund einer beginnenden Osteoporose abgesetzt worden.

Jan-Heiko P. fasste auch seiner Schwester zwischen die Beine

Eine Schwester des Angeklagten berichtete als Zeugin unter anderem über einen Vorfall in einer Wohnung, die sie und weitere Familienmitglieder sowie der Angeklagte zeitweise gemeinsam bewohnten.

Am Tag ihrer Trennung von ihrem früheren Verlobten im Jahr 2018 habe sie eine halbe Flasche Wodka getrunken. Ihr Bruder sei zu ihr gekommen und habe sie gefragt, ob sie ihm "helfen" könne, weil er bei seiner damaligen Freundin "keinen hochkriegen" würde.

Er habe auch versucht, ihr zwischen die Beine zu fassen. Sie habe ihm klargemacht, dass sie das nicht wolle, und sei aus dem Zimmer gegangen. Insgesamt beschrieb die Schwester die Familienverhältnisse als "ein bisschen zerrüttet".

Kontakt zu seinem Opfer hatte Jan-Heiko P. über Soziale Netzwerke aufgenommen.
Kontakt zu seinem Opfer hatte Jan-Heiko P. über Soziale Netzwerke aufgenommen.  © Montage: Polizeipräsidium Freiburg, DPA/Frank Rumpenhorst, Screenshot Facebook

Der Angeklagte soll sein Opfer erwürgt und anschließend in einem See versenkt haben.

Jan-Heiko P. soll sein Opfer Ayleen am 21. Juli vergangenen Jahres mit seinem Auto in ihrem Heimatort Gottenheim nahe Freiburg abgeholt und sie in ein rund 300 Kilometer entferntes Waldgebiet nahe Langgöns in Hessen gebracht haben.

Er und die Schülerin sollen sich über Chats in sozialen Netzwerken und ein Online-Spiel gekannt haben. Laut Anklage soll der Mann versucht haben, die Schülerin zu vergewaltigen und sie schließlich erwürgt haben. Ihre Leiche soll er dann mit dem Auto zum Teufelsee nahe Echzell im hessischen Wetteraukreis gebracht und versenkt haben.

Der Prozess wird an diesem Mittwoch fortgesetzt. Dann soll ein psychiatrischer Gutachter zu Wort kommen, der sich mit der Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten befasst haben dürfte.

Titelfoto: Boris Rössler/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Hessen: