Kezhia (†19) brutal ermordet: Bekommt Freund Tino B. (43) jetzt lebenslänglich?

Stendal - Vor etwa zehn Monaten wurde die 19-jährige Kezhia H. brutal ermordet - doch war es ihr Freund Tino B. (43), der seit Dezember vor Gericht steht? Der Prozess geht nun in die End-Phase.

Tino B. (43) steht als Angeklagter im Fall Kezhia H. (†19) vor Gericht.
Tino B. (43) steht als Angeklagter im Fall Kezhia H. (†19) vor Gericht.  © Matthias Bein/dpa

Während der letzten beiden Verhandlungstage hat sich der Prozess um den Angeklagten Tino B. weiter zugespitzt.

Er soll am 4. März 2023 seine damalige Partnerin Kezhia H. mit über 30 Messerstichen getötet, ihre Leiche verbrannt und schließlich in einer Kiesgrube in Niedersachsen verscharrt haben.

Am gestrigen Mittwoch konnte mithilfe eines sogenannten 3D-Gutachtens illustriert werden, wie der genaue Tathergang möglicherweise ausgesehen haben könnte.

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Mit einer gesonderten Software erstellte das Landeskriminalamt Sachsen Figuren von Tino B. und Kezhia. Diese Nachkonstruktion wirft nun Zweifel an den Aussagen des Angeklagten auf.

Er hatte bereits im Oktober ein Geständnis abgelegt und in diesem den vermeintlichen Tathergang genau geschildert - dabei habe Kezhia ihn unter Vorhalt eines Obstmessers zum Sex zwingen wollen. Er habe sie dann überwältigt und schließlich getötet.

Fall Kezhia H. (†19): Antrag auf Schuldunfähigkeit des Angeklagten Tino B. (43) abgelehnt

Die 19-Jährige war am 4. März 2023 brutal ermordet worden.
Die 19-Jährige war am 4. März 2023 brutal ermordet worden.  © Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel

Dieser Vorgang sei aber, wie die 3D-Illustration zeigte, so nicht möglich gewesen. Nun könnte Tino B. nicht wegen Totschlag im Affekt, sondern wegen heimtückischen Mordes verurteilt werden.

Auch ein Antrag auf Schuldunfähigkeit des Angeklagten sei von der Kammer abgelehnt worden.

Am heutigen Donnerstag deutete Richter Ulrich Galler dann an, dass der 43-Jährige eine Verurteilung wegen Mordes erwarten dürfte.

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Die Schilderung des Tathergangs habe sowohl Haupt- als auch Nebenkläger bestätigt und "sicherlich auch die Staatsanwaltschaft", sagte Anwalt Holger Stahlknecht zu MDR Sachsen-Anhalt.

Schon in der kommenden Woche könnten Plädoyers abgehalten werden. Sollte Tino B. des Mordes verurteilt werden, erwartet ihn eine lebenslängliche Freiheitsstrafe von mindestens 15 Jahren.

Titelfoto: Bildmontage: Matthias Bein/dpa, Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel

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