Getötete Wiktoria (†16): Urteil gegen Mitschüler steht fest!

Bautzen/Großröhrsdorf - Im Prozess gegen Finn (16), der seine Mitschülerin Wiktoria (†16) brutal niedergestochen hat, steht nun ein Urteil fest: Siebeneinhalb Jahre wegen Totschlags!

Der Angeklagte (16) muss für mehrere Jahre hinter Gitter.
Der Angeklagte (16) muss für mehrere Jahre hinter Gitter.  © Lausitznews.de / Jens Kaczmarek

Am Mittwoch, den 15. September 2021 stach der damals 15-jährige Finn in einem Garagenkomplex in der Johann-Sebastian-Bach-Straße in Großröhrsdorf mehrfach auf seine Mitschülerin Wiktoria ein.

Die schwer verletzte 16-Jährige blieb am Boden liegen und starb trotz aller Rettungsversuche kurz danach im Krankenhaus.

Eine Woche lang musste die Polizei die Kleinstadt nach dem Täter durchkämmen. Dann schlug sie zu.

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Finn, der nur wenige hundert Meter vom Tatort wohnte, ist seit seiner Verhaftung und einem Aufenthalt in der Untersuchungshaft in einem speziellen Heim untergebracht.

Am 19. April begann der für 14 Verhandlungstage angesetzte Prozess in der Außenstelle des Görlitzer Landgerichts in Bautzen.

Nun ist das Urteil gefallen, wie die Deutsche-Presse-Agentur berichtet: Siebeneinhalb Jahre wegen Totschlags!

Am Tatort wurden nach der Tat Dutzende Blumen und andere Andenken für Wiktoria (†16) niedergelegt.
Am Tatort wurden nach der Tat Dutzende Blumen und andere Andenken für Wiktoria (†16) niedergelegt.  © Montage: xcitePress, privat

Blut am Schuh verriet Schüler (16)

Wiktorias Eltern Radoslaw (43) und Katarzyna J. (41) seien "fassungslos" über das Urteil, so ihr Anwalt.
Wiktorias Eltern Radoslaw (43) und Katarzyna J. (41) seien "fassungslos" über das Urteil, so ihr Anwalt.  © Lausitznews.de / Jens Kaczmarek

Verraten wurde der Teenager letztlich durch eine Blutspur an seinem Schuh.

Insgesamt muss Finn nun sieben Jahre und sechs Monate der Jugendstrafe verbüßen. Ursprünglich lautete die Anklage zwar Mord, dazu hätten aber, laut einem Bericht von RTL, Merkmale wie Heimtücke oder andere niedere Beweggründe gefehlt.

Im Jugendstrafrecht sind bis zu zehn Jahre Haft festgesetzt. Die Aussage des 16-Jährigen habe zudem zur Strafmilderung beigetragen, so der Gerichtssprecher.

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Die Eltern der Getöteten können das Urteil nicht nachvollziehen. Nicht nur weil die volle Länge des Strafmaßes nicht ausgefüllt wird, sondern auch weil die Verurteilung nicht wegen Mordes, sondern lediglich wegen Totschlags erfolgte.

Die Frage, warum ihr geliebtes Kind sterben musste, haben die beiden trauernden Eltern nach wie vor nicht wirklich beantwortet bekommen.

Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Titelfoto: Montage: xcitePress, privat

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