Mann überfährt seine Partnerin - Gericht lässt ihn wieder frei

Grimma - Sie flog meterweit durch die Luft und erlitt lebensgefährliche Verletzungen, an denen sie noch immer schwer leidet. Im November wurde eine junge Frau im Landkreis Leipzig von ihrem eifersüchtigen Partner auf offener Straße mit hoher Geschwindigkeit angefahren. Jetzt muss das Opfer vor dem Täter geschützt werden. Denn ein Gericht hat den Tunesier überraschend auf freien Fuß gesetzt.

Wurde jetzt aus der U-Haft entlassen: Iheb B. (30) aus Tunesien.  © privat

In der Nacht zum 9. November 2025 änderte sich das Leben von Sandra K. (32) auf dramatische Weise. Mit ihrem Lebensgefährten Iheb B. (30) wollte sie in einer Diskothek bei Grimma ein paar fröhliche Stunden verbringen.

Doch es kam anders: Zeugen berichteten später, dass sich beide heftig stritten. Grund soll die Eifersucht des Nordafrikaners gewesen sein.

Weit nach Mitternacht reichte es Sandra. Sie verließ den Club und wollte allein nach Hause gehen. Wenig später folgte auch Iheb B.: Betrunken (2,2 Promille) setzte er sich ans Steuer seines VW Polo und fuhr los.

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Kurz darauf passierte auf der Landstraße zwischen Großbardau und Bernbruch das Unvorstellbare: Mit hoher Geschwindigkeit raste der Wagen auf die am rechten Straßenrand laufende Sandra zu und erfasste sie. Die Frau erlitt schwerste multiple Verletzungen.

Eine Autofahrerin, die Erste Hilfe leisten wollte, ließ Iheb B. nicht an das Opfer heran. Den Ermittlungen zufolge schlug und würgte der Tunesier die Helferin. Erst als weitere Menschen hinzukamen, verzog er sich - und wählte nun selbst den Notruf.

Seither wird gegen den nach der Tat inhaftierten Mann wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Ermöglichung einer anderen Straftat mit schwerer Gesundheitsschädigung eines Menschen (§ 315b, Absatz 3) ermittelt.

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Opfer muss nun vor Tatverdächtigem geschützt werden

Sieht den Fall nicht als versuchtes Tötungsdelikt, sondern als fahrlässigen Unfall: Hans Schlüter-Staats, Vorsitzender Richter des 1. OLG-Strafsenats.  © DPA

Doch nun die völlig überraschende Wende: Auf Beschwerde von Iheb B. hob das Oberlandesgericht Dresden (OLG) den Haftbefehl im Februar auf und ließ ihn sofort auf freien Fuß.

Die Begründung macht die Leipziger Ermittler sprachlos: Der 1. OLG-Strafsenat mit seinem Vorsitzenden Hans Schlüter-Staats zweifelt daran, dass der Tunesier seine Partnerin vorsätzlich anfuhr - und wertet das Geschehen als bloßen Unfall!

"Der Beschuldigte verteidigt sich damit, die Geschädigte, die nachts allein auf der Landstraße ging, zu spät gesehen und nicht vorsätzlich angefahren zu haben. Die Aufhebung des Haftbefehls hat der 1. Strafsenat im Wesentlichen damit begründet, dass ein Unfall insbesondere nach dem Ergebnis eines unfallanalytischen Gutachtens möglich erscheine", erklärte ein OLG-Sprecher auf TAG24-Anfrage.

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Mit ihrer eigenwilligen Sichtweise stellen sich Sachsens oberste Strafrichter gegen die Auffassung ihrer Kollegen vom Leipziger Amtsgericht und des Landgerichts. Dort wurde die Haftbeschwerde von Iheb B. noch abgewiesen.

Ermittlungen laufen "unter allen strafrechtlichen Gesichtspunkten" weiter

Die eingedrückte Windschutzscheibe verdeutlicht, wie heftig der Aufprall war.  © Sören Müller

Für Sandra K., die sich von ihrem Partner getrennt hat, sehen die Ermittler in der Freilassung des Mannes eine Gefahr. Wie TAG24 aus Justizkreisen erfuhr, wurden zwischenzeitlich Schutzmaßnahmen angeordnet, damit ihr der eifersüchtige Ex nicht mehr zu nahe kommen kann.

Einziger Trost für die schwer gezeichnete Frau: Sollte die Version eines fahrlässig verursachten Unfalls später vor Gericht Bestand haben, würde die Haftpflichtversicherung all ihre Kosten übernehmen und Schmerzensgeld zahlen müssen.

Bei vorsätzlichem Handeln weisen die Versicherungen eine Zahlungspflicht hingegen in aller Regel zurück und die Opfer müssen ihre Ansprüche direkt beim Täter geltend machen.

Doch: Trotz der OLG-Einschätzung werde weiter "unter allen strafrechtlichen Gesichtspunkten" ermittelt, sagte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz auf Anfrage. Und betonte: "Einschließlich eines möglichen vorsätzlichen Tötungsdeliktes."

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