Amoklauf in Scheeßel: Hat die Polizei geschlampt?

Scheeßel - Der Amoklauf mit vier Toten im Landkreis Rotenburg in Niedersachsen wirft kein gutes Licht auf die Polizei.

Vier Menschen soll der 32-Jährige erschossen haben.
Vier Menschen soll der 32-Jährige erschossen haben.  © Sina Schuldt/dpa

Der Bundeswehrsoldat Florian G. (32) soll in der Nacht zum vergangenen Freitag den neuen Freund (30) seiner in Trennung lebenden Ehefrau und dessen Mutter (55) in Scheeßel sowie die beste Freundin (33) seiner Ex-Partnerin und deren Kind (3) in Bothel erschossen haben. Abschließend stellte er sich vor der Von-Düring-Kaserne in Rotenburg.

Der mutmaßliche Täter soll die vier Menschen mit einem Sturmgewehr des Herstellers Heckler & Koch und einer Pistole der Marke SIG Sauer getötet haben. Diese Waffen besaß er legal und sie waren ordnungsgemäß auf seiner Waffenbesitzkarte eingetragen. Ende 2023 erfolgte zuletzt eine Routine-Überprüfung der Waffenbehörde.

Wenige Tage vor der schrecklichen Tat hatten die Noch-Ehefrau und ihr neuer Freund den Tatverdächtigen wegen Bedrohung angezeigt.

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Am selben Tag folgte eine Gefährderansprache der Polizei.

Waffen-Experte kritisiert Vorgehen scharf

Der Tatverdächtige stellte sich vor der Von-Düring-Kaserne in Rotenburg.
Der Tatverdächtige stellte sich vor der Von-Düring-Kaserne in Rotenburg.  © Bastian Küsel/TAG24

Doch anscheinend unterblieb ein Hinweis an die Waffenbehörde des Landeskreises. Es finden sich in den Unterlagen "keinerlei Hinweise auf eine mögliche Bedrohung durch den Täter", zitiert T-Online aus einer Antwort auf eine Anfrage. Weiter: Eine Anzeige vonseiten der Polizei liege dem Landkreis nicht vor.

Dabei hätte die Waffenbehörde nach so einem Hinweis handeln können. Sie kann laut Gesetz den Waffenbesitz zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit verbieten. Wieso die Polizei die Waffenbehörde nicht über die Anzeige informiert hat, ist unklar.

Der Journalist und Waffensachverständige Lars Winkelsdorf schreibt auf X, ehemals Twitter, von einem sich langsam entwickelndem Skandal. Zu T-Online sagte er, dass nach dem Waffengesetz ein Entzug der Erlaubnisse und Waffen möglich gewesen wäre. "Der tragische Fall mit vier Toten wäre vermeidbar gewesen."

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Sicher ist, dass das Vorgehen der Behörden vor dem Amoklauf viele Fragen aufwirft.

Titelfoto: Sina Schuldt/dpa

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