Von Helmut Reuter
Rostock - Vor dem Rostocker Landgericht wurden im Mordprozess um den im Oktober 2025 getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow am Donnerstag Sachverständige gehört. Ein Textilgutachten hat nun auch mögliche Hinweise auf Kleidungsstücke der Angeklagten ergeben.
So sei unter dem rechten Daumennagel des Kindes eine lila-blau eingefärbte Baumwollfaser festgestellt worden, bei der es Übereinstimmungen zu einem Pullover der Tatverdächtigen gebe, sagte der Sachverständige vor dem Landgericht Rostock.
Zudem sei an einem Textil-Ärmelbündchen des Opfers eine grau-grünliche Polyesterfaser gefunden worden, die von einer Reiterhose der Angeklagten stammen könne.
Der Sachverständige machte aber klar, dass eine Bewertung der Funde sehr schwierig und kaum möglich sei. Es könne etwa nicht gesagt werden, wie es zu einer Spurenübertragung gekommen sei.
Im Saal 2.002 wurden auch Fotos des Leichnames von Fabian gezeigt. Der Richter hatte die Zuschauer im Saal zuvor gewarnt, dass die Fotos schwer zu ertragen seien.
Wer das nicht aushalte, habe die Möglichkeit, den Saal zu verlassen. Fabians Mutter, die als Nebenklägerin persönlich am Prozess teilnimmt, war aus diesem Grund am Donnerstag nicht zur Verhandlung gekommen. Fabians Leiche wurde angezündet und wies starke Verbrennungen auf.
Fall Fabian: Blutspur von Fabian im Auto der Angeklagten
Bei den Ermittlungen sind bislang mehr als ein Dutzend unterschiedliche Messer als mögliche Tatwaffe untersucht worden.
Bei keinem sei aber menschliches Blut nachgewiesen worden, sagte eine DNA-Forensikerin des Landeskriminalamtes bei der Vorstellung der bisherigen Ergebnisse am Landgericht Rostock. Bei weiteren, im Nachgang eingereichten Messern liege ein abschließender schriftlicher Befund noch nicht vor.
Festgestellt wurden dagegen nach Angaben der Gutachterin DNA-Spuren von Fabian im Auto der Angeklagten. Auch sei auf einem Blatt einer Küchenpapierrolle, die im Ablagefach der hinteren linken Tür des Autos gelegen habe, eine Blutspur von Fabian festgestellt worden.
Über das Alter der Blutspur könne nichts gesagt werden. DNA-Spuren könnten sich aber über einen Zeitraum von zwei Monaten halten. Die Angeklagte ist mit Fabians Vater liiert. Der Achtjährige war zuletzt im Sommer 2025 bei ihr.
Fall Fabian: Handy ausgeschaltet oder im Flugmodus
Vorgestellt wurden auch die Ergebnisse polizeilicher Ermittlungen zu den Einloggdaten von Handys in Funkzellen. Dabei mussten die Ermittler auf Daten der jeweiligen Provider zurückgreifen, die nach Zeugenaussagen des zuständigen Polizeibeamten aber "extrem lückenbehaftet" seien, denn die Anbieter würden die Daten eigentlich nur zu Abrechnungszwecken erheben.
Die SIM-Karte des Mobiltelefons der Angeklagten habe am Tattag, dem 10. Oktober, weder in Güstrow noch am Tatort festgestellt werden können. "Das geben die Daten nicht her", sagte der 31-jährige Beamte. Allerdings seien an diesem Tag zwischen 11.21 Uhr und 12.42 Uhr gar keine Daten auf dem Handy feststellbar. Das Smartphone sei in der Zeit entweder ausgeschaltet oder in den Flugmodus gesetzt worden.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte ihr Smartphone aktiv ausschaltete und anschließend mit Fabian in ihrem Auto in Richtung Klein Upahl fuhr, wo sie das Kind laut Anklage mit einem Messer tötete. Als Todeszeitpunkt nennt die Anklage einen Zeitraum zwischen 10.50 Uhr und 13 Uhr. Die Angeklagte selbst war es, die am 14. Oktober den Fund der Kinderleiche bei der Polizei meldete. Sie hielt sich an dem Tag auch ausweislich der Funkzellenauswertung am Fundort auf.
Ein Online-Account des Kindes wurde auch nach dem 10. Oktober noch aktiv genutzt, wie die Recherchen der Ermittler ergaben. Allerdings handelte es sich dabei am 12. und 13. Oktober nicht um Fabian, wie die Polizei damals noch gehofft hatte, sondern um einen Privatermittler, der von der Mutter oder ihrem Umfeld die Zugangsdaten bekommen hatte.
Erstmeldung um 8.21 Uhr, zuletzt aktualisiert um 16.45 Uhr.