Prozess im Mordfall Fabian: Hat die Angeklagte einen Bekannten bewusst zur Leiche geführt?

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Von Helmut Reuter

Rostock - Der Prozess um den im vergangenen Oktober getöteten achtjährigen Fabian wurde am heutigen Freitag ab 9.30 Uhr fortgesetzt. Das Rostocker Landgericht prüfte, ob die des Mordes angeklagte Frau einen Bekannten möglicherweise vorab und wissentlich zum Leichnam führte.

Die Angeklagte (l-.r.), Anwalt Andreas Ohm und Anwalt Thomas Löcker im Saal des Landgerichts während des Prozesses.
Die Angeklagte (l-.r.), Anwalt Andreas Ohm und Anwalt Thomas Löcker im Saal des Landgerichts während des Prozesses.  © Bernd Wüstneck/dpa

Die Angeklagte habe am Abend des 13. Oktober 2025 unbedingt zu dem Tümpel bei Klein Upahl gewollt, sagte der 37-jährige Bekannte, der sie damals begleitete und nun als Zeuge aussagte. 

Sie sei in der Dunkelheit dann an der Böschung stehen geblieben, während er zum Tümpel heruntergegangen sei. Dann habe sie gesagt "Da liegt was. Das ist er", schilderte der Zeuge den Abend. "Für mich fühlte sich das so an, als wüsste sie genau, wo sie hin wollte." 

Er selbst habe damals nichts Genaues erkannt und habe gedacht, dass es sich um Rohre handelt. Es sei stockdunkel gewesen und die Angeklagte habe mit der Handy-Lampe geleuchtet. Er habe sich nur kurz hingehockt. Danach habe er nur noch weggewollt.

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Das sei damals ein Schockmoment gewesen. Sie seien vom Tümpel über den Acker zum Auto gelaufen. Gesprochen hätten er und die Angeklagte dann nicht: "Im Auto war Totenstille." 

Sie selbst hatte den Jungen nach eigenen Angaben am 14. Oktober 2025 beim Spaziergang mit dem Hund zufällig entdeckt.

Beide informierten an dem Abend weder die Polizei noch den Vater Fabians. Dieses Verhalten wertete Richter Holger Schütt als schwer begreifbar. "Die ganz Welt sucht Fabian. Und jetzt finden sie was. Und dann wird mit der Information gar nichts gemacht?" Auch der Zeuge räumte ein, das sei ein Fehler gewesen. Am 15. Oktober habe er dann den Kontakt zu der Frau komplett abgebrochen. 

Über tausend WhatsApp-Nachrichten zwischen Angeklagter und Zeugen

Fabian starb im Oktober 2025 einen gewaltsamen Tod. Seine Mutter hat darum gebeten, Bilder von ihm nicht zu pixeln.
Fabian starb im Oktober 2025 einen gewaltsamen Tod. Seine Mutter hat darum gebeten, Bilder von ihm nicht zu pixeln.  © Polizeipräsidium Rostock

Breiten Raum der Befragung nahm die Beziehung zwischen der deutschen Angeklagten und dem Zeugen ein, die sich zwar schon seit Jahren kennen, aber erst im September 2025 intensiver in Kontakt traten und sich in vier Wochen laut Gericht unter anderem 1431 WhatsApp-Nachrichten schickten.

Die persönlichen Treffen wurden geheim gehalten, auch die Ehefrau des Zeugen wusste in der Zeit nichts davon. 

Er habe nur ein freundschaftliches Verhältnis zu der Angeklagten gewollt, so der Zeuge. Das wurde von der Verteidigung und der Nebenklage-Vertreterin allerdings in Zweifel gezogen. Zudem deutete Verteidiger Thomas Löcker an, dass die Angeklagte ihr Schweigen in dem Prozess brechen könnte. Man müsse abwarten, was sie später sagen werde, sagte der Strafverteidiger.

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Zeuge und Angeklagte kennen sich aus dem Dorf in Kreis Rostock, in dem beide leben. Sie tauschten sich ab September für etwa vier Wochen intensiv vor allem über die schwierige Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater aus. Damals war das Verhältnis beendet, weil der Vater den Kontakt zu Fabian nicht aufs Spiel setzen wollte. Die Angeklagte wollte nach Angaben des Zeugen einen "Keil" zwischen Fabian und dem Vater treiben. So habe sie es ihm gesagt.

Laut Anklage starb der Junge am 10. Oktober. Vier Tage lang wurde damals mit zahlreichen Polizisten intensiv nach ihm gesucht. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ihn mit sechs Messerstichen getötet und dann angezündet zu haben. Die Angeklagte selbst schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Nach einer vorübergehenden Trennung ist sie wieder mit Fabians Vater liiert, der nach eigenen Worten an ihre Unschuld glaubt.

Erstmeldung um 6.02 Uhr, Artikel aktualisiert um 16.26 Uhr.

Titelfoto: Fotomontage: Bernd Wüstneck/dpa, Polizeipräsidium Rostock

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