Flucht eines Frauenmörders: Ließ der JVA-Mitarbeiter ihn einfach allein?
Peine - Nach der Flucht eines verurteilten Frauenmörders aus Peine (Niedersachsen) werden Stimmen laut, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Die Behörden prüfen nun mögliche Fehler.
Es wurde bereits mit der Aufarbeitung des Falls begonnen. Doch wie konnte der Straftäter fliehen?
Ersten Ermittlungen zufolge hatte der 42-Jährige die Erlaubnis, an seinem Motorrad zu schrauben. Nach Angaben des Justizministeriums "war der Bedienstete durchgängig zugegen".
Der Mann durfte nach Angaben des Ministeriums am Fluchttag gegen 14.30 Uhr nach Absprache mit seinem Begleiter erneut zur Garage – allein. Hier wollte er seine Arbeiten am Motorrad abschließen. Wenig später machte er sich aus dem Staub.
Bei der Frage, ob der Mitarbeiter der JVA einen Fehler gemacht hat, will das Ministerium derzeit keine voreiligen Schlüsse ziehen. "Eine abschließende Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich", so ein Sprecher. Der Sachverhalt werde erst umfassend aufgeklärt.
Häftling flüchtete es bis nach Italien
Der 42-Jährige war am Dienstag während eines gesicherten Ausgangs in Begleitung eines JVA-Mitarbeiters in Peine zu Besuch bei seiner Mutter. Während eines Aufenthalts in einer umliegenden Garage nutzte er seine Chance und flüchtete mit einem Motorrad.
Trotz Öffentlichkeitsfahndung schaffte er es bis nach Italien, wo ein Unfall seiner Flucht ein Ende setzte.
Der Mörder sei südlich von Verona gestürzt und kam in eine Klinik. Dort nahmen ihn Beamte am Donnerstag fest, er steht seitdem unter polizeilicher Beobachtung.
Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes an Melanie (†23)
Der 42-Jährige verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung.
Im Jahr 2010 hatte er die damals 23-jährige Melanie aus Peine mit mehreren Messerstichen getötet, weil sie keinen Sex mit ihm haben wollte. Beide hatten sich über das Internet kennengelernt.
Der damals 27-Jährige gab die Tat zu und wurde vom Landgericht Hildesheim 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt. Es wurde zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Eine vorzeitige Entlassung des Täters aus der Haft nach 15 Jahren war damit nahezu ausgeschlossen.
Titelfoto: Bildmontage: Alicia Windzio/dpa, LKA Niedersachsen

