Public Viewing zur WM in Magdeburg: Das müssen Veranstalter beachten
Magdeburg - Wer in Magdeburg zur Fußball-WM 2026 Public Viewing veranstaltet, muss zuvor ein paar Sachen beachten. Das Ordnungsamt wird zum Fan-Spektakel vermehrt Kontrollen durchführen.
Die öffentlichen Veranstaltungen müssen nach Angaben der Stadt Magdeburg mindestens zwei Wochen vor Beginn der Weltmeisterschaft im Ordnungsamt angezeigt werden.
Das Anzeigeformular kann per Mail unter [email protected] angefordert werden.
An der Bearbeitung der Veranstaltungsanzeigen sind unter anderem die Immissionsschutzbehörde und die Polizei beteiligt, da neben dem Lärmschutz auch sicherheitsrelevante Aspekte eine Rolle spielen.
"Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Mai einer Regierungsverordnung zugestimmt, die befristete Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der kommenden Fußball-Weltmeisterschaft vorsieht", so die Stadt am Freitag.
Diese Verordnung gilt bis zum 31. Juli für öffentliche Übertragungen im Freien. Sie soll den zuständigen Behörden erlauben, in einzelnen Fällen Ausnahmen von den üblichen Regeln zum Lärmschutz und zur Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr zu genehmigen.
Gaststätten sind von Verordnung ausgeschlossen
Ausgeschlossen von der Verordnung sind Gaststätten mit Terrassenbetrieb im Freien. Hier gilt das Gewerbe- bzw. Gaststättenrecht. Jede Gaststätte sollte sich mit dem Ordnungsamt vorab in Verbindung setzen. Wer nach 22 Uhr noch Spiele im Freien zeigen möchte, muss sich ebenfalls vorab beim Ordnungsamt melden. Ansprechpartner ist die Gewerbeabteilung im Ordnungsamt unter [email protected].
Während der WM wird das Ordnungsamt schwerpunktmäßig Kontrollen zur Einhaltung der Ruhe- und Sperrzeiten durchführen.
Titelfoto: Axel Heimken/dpa
