Merz mit Knallhart-Ansage nach Asyl-Gipfel: "Bundesregierung ist handlungsunfähig!"

Berlin - Unionsfraktionschef Friedrich Merz (68) hat die Bundesregierung von Kanzler Olaf Scholz (66, SPD) nach dem neuerlichen Spitzentreffen zur Migrationspolitik scharf kritisiert.

CDU-Chef Friedrich Merz (68) wirft der Bundesregierung fehlenden Handlungswillen im Bereich der Migrationspolitik vor.
CDU-Chef Friedrich Merz (68) wirft der Bundesregierung fehlenden Handlungswillen im Bereich der Migrationspolitik vor.  © Michael Kappeler/dpa

"Die Bundesregierung ist intern offensichtlich heillos zerstritten und kann sich nicht auf wirksame Maßnahmen einigen", erklärte der CDU-Vorsitzende nach dem Ende der Beratungen der Ampel-Regierung mit Vertretern der Union und von Ländern in Berlin auf der Plattform X.

"Die Ampel kapituliert vor der Herausforderung der irregulären Migration", schrieb Merz weiter.

Er fügte hinzu: "Die Bundesregierung ist handlungsunfähig und führungslos!"

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Die Union hatte vor dem Gespräch zur Bedingung gemacht, dass dabei auch über umfassende Zurückweisungen an den Grenzen gesprochen wird.

X-Post von Friedrich Merz

Treffen endet ergebnislos

Nach Angaben von CDU-Politiker Thorsten Frei (51) konnte beim Asylgipfel keine Einigung erzielt werden.
Nach Angaben von CDU-Politiker Thorsten Frei (51) konnte beim Asylgipfel keine Einigung erzielt werden.  © Carsten Koall/dpa

Eine Einigung gab es beim Asyl-Gipfel nicht.

Die Regierungsparteien hätten "keinen Vorschlag unterbreitet, der tatsächlich zu Zurückweisungen an der Grenze über das bisher übliche Maß hinaus führt", erklärte der Erste Parlamentarische Geschäftsführers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei (51).

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (54, SPD) hatte nach Angaben aus Regierungskreisen vorgeschlagen, die Bundespolizei solle künftig bei unerlaubten Einreisen, wenn jemand ein Asylgesuch äußert, prüfen, ob womöglich ein anderer Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, sowie den Ausländer befragen.

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Dabei könne ein Rückgriff auf die Identifizierungs-Datenbank "Eurodac" helfen. Anschließend könne die Bundespolizei dann beim zuständigen Gericht Haft wegen Fluchtgefahr beantragen, sofern Haftkapazitäten zur Verfügung stehen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) könne dann ein beschleunigtes Verfahren zur Rückübernahme durch das zuständige Land nach den sogenannten Dublin-Regeln einleiten. Sollte Haft nicht in Betracht kommen, solle alternativ eine feste Zuweisung und Wohnsitzauflage vorgesehen werden.

Titelfoto: Michael Kappeler/dpa

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