Mögliches AfD-Verbot: NRW-Chef Hendrik Wüst verweist auf Grundgesetz

Von Dorothea Hülsmeier

Düsseldorf - Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (49, CDU) hat sich unter bestimmten Bedingungen offen für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren gezeigt.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (49, CDU) hat sich am Dienstag zu einem möglichen Parteiverbotsverfahren gegen die AfD geäußert.
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (49, CDU) hat sich am Dienstag zu einem möglichen Parteiverbotsverfahren gegen die AfD geäußert.  © Thomas Banneyer/dpa

Wenn die Voraussetzungen klar, solide und rechtlich sauber geprüft seien, sehe das Grundgesetz die begrenzte Möglichkeit eines Parteiverbots auch "als Handlungsauftrag zum Schutz der Demokratie" vor, gab Wüst am Dienstag in Düsseldorf zu Protokoll.

Zu den Voraussetzungen eines Verbots gehöre etwa ein aggressiv kämpferisches Angehen einer Partei gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und ihre Institutionen, erklärte der 49-Jährige weiter.

Die Partei müsse zudem stark genug sein, dabei Erfolg zu haben. "An der Größe hat keiner mehr Zweifel", sagte der Ministerpräsident mit Blick auf die AfD.

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Die Rufe nach der Einleitung eines Verbotsverfahrens waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD Anfang Mai zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft hatte.

AfD geht vor Kölner Verwaltungsgericht gegen Verfassungsschutz-Einschätzung vor

Die AfD wurde Anfang Mai vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. (Symbolbild)
Die AfD wurde Anfang Mai vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. (Symbolbild)  © Carsten Koall/dpa

Dagegen setzt sich die Partei allerdings mit einem Eilantrag zur Wehr.

Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln hat der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis gelegt und führt die AfD daher weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.

Der Ausgang des Verfahrens müsse erst einmal abgewartet werden, sagte Wüst. "Und wenn dieser erste Schritt nicht klar ist, brauchen wir über einen zweiten nicht nachzudenken."

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Ein AfD-Verbotsverfahren sei in diesem Moment zudem auch keine Frage des politischen Willens, sagte der CDU-Politiker weiter. Das Grundgesetz schließe immerhin aus, dass eine Mehrheit eine andere politische Richtung verbieten könne.

Titelfoto: Thomas Banneyer/dpa

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