Kosten für geflüchtete Kinder: Freistaat Sachsen braucht lange für Rückerstattung

Görlitz - Für die Unterbringung von ausländischen Kindern und Jugendlichen, die ohne Erziehungsberechtigte ins Land gekommen sind, wartet der Landkreis Görlitz noch auf eine satte Kostenrückerstattung vom Freistaat Sachsen.

Die Kosten für die Unterbringung von geflüchteten Kindern stellt das Jugendamt beim Freistaat in Rechnung. (Archivbild)
Die Kosten für die Unterbringung von geflüchteten Kindern stellt das Jugendamt beim Freistaat in Rechnung. (Archivbild)  © Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Per Sozialgesetzbuch (SGB, §42, §42a) muss das Jugendamt minderjährige Flüchtlinge vorläufig in Obhut zu nehmen, insofern diese unbegleitet nach Deutschland eingereist sind.

In diesen Fällen ist das Jugendamt etwa dazu verpflichtet, "alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind". Dabei entstehen natürlich Kosten.

Im Zeitraum zwischen 2022 und 2025 stellte der Landkreis Görlitz deshalb rund 11.745.000 Euro beim Landesjugendamt mit Sitz in Chemnitz in Rechnung. Davon wurden bisher rund 8.523.000 Euro erstattet, wie aus einer Antwort des Landratsamts Görlitz auf eine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten und Fraktionsvorsitzenden im Kreistag, Jens Hentschel-Thöricht, hervorgeht.

Somit wartet der Landkreis noch auf eine Rückerstattung von rund 3.222.000 Euro, ein Großteil davon aus den Jahren 2024 und 2025. Doch auch Rechnungen aus den Jahren 2022 (rund 28.557 Euro) und 2023 (rund 258.490 Euro) sind weiterhin offen.

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Für den BSW-Politiker dauert die Rückerstattung deutlich zu lange: "Das ist ein unhaltbarer Zustand. Der Freistaat schreibt den Landkreisen immer neue Aufgaben ins Lastenheft, zahlt aber nicht einmal seine eigenen Rechnungen pünktlich", wetterte Hentschel-Thöricht in einer Mitteilung am Freitag.

Hoffnung bereits aufgegeben: ""Vollständiger Ausgleich im Haushaltsjahr 2025 nicht absehbar"

Die Unterbringung von Kindern, die ohne Erziehungsberechtigte nach Deutschland kamen, kostete den Landkreis Görlitz zwischen 2022 und 2025 über 11,7 Millionen Euro. (Symbolbild)
Die Unterbringung von Kindern, die ohne Erziehungsberechtigte nach Deutschland kamen, kostete den Landkreis Görlitz zwischen 2022 und 2025 über 11,7 Millionen Euro. (Symbolbild)  © Michael Matthey/dpa

Das Warten auf die Millionensumme macht sich angesichts der miserablen Finanzlage der sächsischen Kommunen auch in der Kasse des Landkreises Görlitz bemerkbar. Im Schreiben des Landratsamts heißt es: "Die ausbleibenden Zahlungen der Kostenerstattungen schwächen die Liquidität des Kreishaushaltes erheblich und führen unter anderem zur Aufnahme von Kassenkrediten und damit verbundenen Zinszahlungen."

Einer der Gründe für die lange Wartezeit steht dabei sinnbildlich für den Zustand der deutschen Bürokratie: Im Landesjugendamt ist laut Angaben des Landkreises Görlitz nämlich eine einzige Mitarbeiterin für die Bearbeitung der Rechnungen zuständig, die zwischenzeitlich krank geworden sei.

Zusätzlich zu einer ohnehin schon "zeitverzögerten" Bearbeitung ist ein Zahlungsrückstand von zwei Jahren für den Landkreis Görlitz schon "keine Seltenheit" mehr.

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Immerhin: Aufgrund massiven Drucks auf den Freistaat, auch von anderen Landkreisen, würden inzwischen monatlich Rückzahlungen in Görlitz eintrudeln, meist jedoch für offene Rechnungen aus den Vorjahren und immerhin "gelegentlich" für das laufende Haushaltsjahr.

Die Hoffnung, dass die offenen Zahlungen in Höhe von 3.222.000 Euro noch im Haushaltsjahr 2025 beglichen werden, hat man in Görlitz dennoch schon aufgegeben. Dies sei anhand der bisherigen Zahlungen "nicht absehbar."

Titelfoto: Bildmontage: Michael Matthey/dpa, Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

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