Cannabis-Legalisierung: NRW-Landesregierung übt scharfe Kritik an Bundesrat

Düsseldorf - Es ist eines der umstrittensten Gesetze der Ampel: Der Bundesrat ließ das Cannabis-Gesetz passieren. Sowohl CDU als auch Grüne in Nordrhein-Westfalen üben nun scharfe Kritik.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (61) bei seiner Rede vor dem deutschen Bundesrat am heutigen Freitag (22. März).
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (61) bei seiner Rede vor dem deutschen Bundesrat am heutigen Freitag (22. März).  © Bernd von Jutrczenka/dpa

"Mit dem Cannabis-Gesetz öffnen wir Tür und Tor für mehr Drogentote im Straßenverkehr und mehr Drogenkriminalität", erklärte NRW-Innenminister Herbert Reul (71, CDU) am Freitag. "Was jetzt passiert, ist hausgemachter Kontrollverlust. Wir haben tausend andere Probleme, das hier braucht keiner."

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (66, CDU) bekräftigte, dass er die Legalisierung von Cannabis grundsätzlich ablehne. Das Risiko von Hirnschädigungen bei Heranwachsenden und jungen Erwachsenen durch die Droge sei belegt.

"Ich halte die Bestimmungen des Gesetzes in Wahrheit auch für nicht kontrollierbar und kann auch nicht erkennen, wie mit dem Gesetz der Schwarzmarkt wirkungsvoll zurückgedrängt werden soll", sagte der CDU-Politiker.

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Die Grünen in der Landesregierung äußerten wegen der bevorstehenden Masse von Amnestie-Verfahren Bedenken, das Gesetz schon im April in Kraft treten zu lassen.

Prüfung von mindestens 60.000 Verfahren wegen Cannabis-Legalisierung in NRW notwendig

Der Bundestag hat am Freitag (22. März) die kontrollierte Freigabe von Cannabis zum 1. April beschlossen.
Der Bundestag hat am Freitag (22. März) die kontrollierte Freigabe von Cannabis zum 1. April beschlossen.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Im Bundesrat sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (54, Grüne), er stelle sich damit nicht gegen die beabsichtige Entkriminalisierung des Cannabiskonsums. Ihm gehe es ausschließlich um die Amnestieregelung, die für die Justiz nur unter großen Schwierigkeiten umzusetzen sei.

Die Bundesländer seien von der Ankündigung Anfang Februar, dass das Gesetz schon am 1. April in Kraft treten solle, überrascht worden. Durch die Cannabis-Legalisierung müssen in NRW laut Justizministerium mindestens 60.000 Verfahren gesichtet und geprüft werden.

"Wir haben sehr früh auf die mit dem Gesetz entstehenden Probleme hingewiesen", so ein NRW-Regierungssprecher. Es sei bedauerlich, dass dies in der Bundesregierung nicht ausreichend aufgegriffen worden sei. Leider habe sich auch eine Verschiebung nicht durchsetzen lassen. Zwangsläufig kämen nun auf die Länder und die Kommunen sehr große Herausforderungen in der Umsetzung zu.

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NRW hatte sich bei der Abstimmung in der Länderkammer wie auch die meisten anderen Länder enthalten. Im Koalitionsvertrag haben CDU und Grüne festgelegt, dass sich das Land im Bundesrat der Stimme enthält, wenn zwischen den Koalitionspartnern zuvor keine Einigung über das Abstimmungsverhalten zustande kommt.

Titelfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa

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