Legal Kiffen in Sachsen-Anhalt: Was ist erlaubt?

Magdeburg - Ab Ostermontag ist der Konsum von Cannabis in Deutschland für Erwachsene legal. Doch was heißt das konkret? Und wie sieht das möglicherweise in Sachsen-Anhalt aus?

Was genau gilt ab dem 1. April?

Ab Ostermontag können Privatpersonen in Deutschland legal Cannabis anbauen und für den Eigenbedarf konsumieren.
Ab Ostermontag können Privatpersonen in Deutschland legal Cannabis anbauen und für den Eigenbedarf konsumieren.  © Philipp von Ditfurth/dpa

Erlaubt wird der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf.

In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen.

Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden.

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Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere.

Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden - etwa in abschließbaren Schränken und Räumen.

Wo darf geraucht werden?

Für das Konsumieren von Cannabis gelten strenge Regeln. Nicht überall ist das Kiffen gestattet.
Für das Konsumieren von Cannabis gelten strenge Regeln. Nicht überall ist das Kiffen gestattet.  © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der Konsum "in unmittelbarer Gegenwart" von unter 18-Jährigen ist verboten, ebenso in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr.

Untersagt wird Kiffen auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon - also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Auf Stadtplänen im Internet können Menschen entsprechende Bannmeilen einzeichnen. Geht man nach dieser Karte, darf in großen Teilen von Städten wie Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau und Stendal nicht öffentlich gekifft werden.

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Auf dem Domplatz und im Stadtpark von Magdeburg oder auf dem Marktplatz von Halle wäre das Rauchen von Cannabis demnach aber möglich.

Gibt es beim Autofahren eine Grenze, ähnlich wie beim Alkohol?

Das Innenministerium in Magdeburg weist darauf hin, dass es weiterhin verboten sei, unter Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug zu fahren. Daher werde die Landespolizei im Rahmen von Verkehrskontrollen verstärkt ein Augenmerk auf die Fahrtüchtigkeit legen.

Wie will die Polizei das Gesetz kontrollieren?

Gerade in den ersten Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes ist die Lage kompliziert. Pflanzen, die eigentlich erst ab dem 1. April angebaut werden dürfen, brauchen mehrere Wochen, bis sie geerntet werden können.

In dieser Übergangsphase wird es laut Innenministerium auf den konkreten Einzelfall ankommen, ob ein Anfangsverdacht zum Beispiel von "Dealen" vorliegt. Die Weitergabe von Cannabis bleibt nämlich weiterhin verboten.

Gibt es bereits erste Cannabis-Clubs in Sachsen-Anhalt?

Cannabis-Clubs dürfen erst ab Juli eigene Pflanzen anbauen.
Cannabis-Clubs dürfen erst ab Juli eigene Pflanzen anbauen.  © Georg Wendt/dpa

Die sogenannten Cannabis-Clubs dürfen erst zum 1. Juli mit dem Anbau von Cannabis beginnen.

Für sie gelten strenge Regeln: Die Clubs müssen mindestens 200 Meter von Schulen, Kitas, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen entfernt sein, dürfen nicht in Wohngebäuden untergebracht sein und nicht durch auffällige Schilder oder anders für sich werben.

Der Konsum in den Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz heißen, ist ebenfalls tabu. Anbauflächen und Lager müssen gesichert werden.

Im Vereinsregister von Sachsen-Anhalt sind aktuell drei aktive Clubs verzeichnet: in Bernburg, Wernigerode und Selke-Aue.

Der Cannabis-Club in Bernburg teilte mit, die Anzahl der Mitglieder zunächst auf 150 zu beschränken, um die Strukturen zu etablieren.

Was heißt das für Justiz und Polizei?

Polizei und Justiz gehen davon aus, dass durch das Gesetz deutlich mehr Arbeit auf sie zukommt. Weil Verurteilungen für Fälle, die künftig legal sind, rückwirkend straffrei ausgehen sollen, rechnet das Justizministerium damit, dass eine vierstellige Anzahl von Fällen noch einmal bearbeitet werden müssten.

"Die neuen Bestimmungen werden die Gerichte und Staatsanwaltschaften erheblich fordern", sagte ein Sprecher des Justizministeriums.

Auch Innenministerin Tamara Zieschang (53, CDU) rechnet nicht mit einer Arbeitsentlastung.

Der Aufwand für die Landespolizei werde wegen der Detailtiefe der vorgesehenen Regelungen wesentlich steigen, erklärte sie in der vergangenen Woche im Landtag.

Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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