Ulmen-Anwälte gehen gegen "Spiegel" vor! Fernandes spricht von "blauen Flecken am ganzen Körper"

Berlin - Die Anwaltskanzlei von Christian Ulmen (50) geht im Zusammenhang mit den Vorwürfen seiner Ex-Frau Collien Fernandes (44) juristisch gegen die Berichterstattung des "Spiegel" vor!

Vor rund einer Woche erhob Collien Fernandes (44) erhebliche Vorwürfe gegen ihren Exmann Christian Ulmen (50). (Archivbild)
Vor rund einer Woche erhob Collien Fernandes (44) erhebliche Vorwürfe gegen ihren Exmann Christian Ulmen (50). (Archivbild)  © Jörg Carstensen/dpa (Archivbild)

"Entsprechende Darstellungen sind falsch", schreibt die Kanzlei auf X zu der Äußerung von Fernandes, dass er sogenannte Deepfake-Pornos seiner Ex-Frau verbreitet habe.

Nun soll entsprechend dagegen vorgegangen werden.

Die Kanzlei betont außerdem, dass von Ulmen keinerlei einseitige Gewalt ausgegangen sei. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Collien in Spanien wegen des Verdachts auf körperliche Gewalt von der Polizei festgenommen worden sei.

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"Oh mein Gott! Ich glaube es nicht!", schreibt sie daraufhin auf Instagram. Er habe nur einen kleinen Kratzer am Hals gehabt.

"Und hat selbst der Polizei gegenüber geäußert, dass ich ihm keinerlei Gewalt angetan habe", so die Schauspielerin weiter.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Christian Ulmen

Die Anwaltskanzler von Christian Ulmen weist eine einseitige Schuldzuweisung zurück. (Archivbild)
Die Anwaltskanzler von Christian Ulmen weist eine einseitige Schuldzuweisung zurück. (Archivbild)  © dpa | Henning Kaiser

Der Anwalt bestehe allerdings darauf, dass der Zwischenfall eindeutig belegt sei. "Eine einseitige Schuldzuweisung gegenüber unserem Mandanten gab es nicht", hieß es weiter.

"Nun wird von einer Verletzung am Hals geschrieben, während ich am ganzen Körper blaue Flecken hatte, dies ist nachweislich dokumentiert", erwidert Collien daraufhin.

Am Freitag wurde ebenfalls bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Ulmen wieder aufgenommen hat.

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Strafrechtlich gehe es um den Vorwurf der Nachstellung. Die Auswertung der Berichterstattung des Magazins "Spiegel" über den Fall habe zu einer Bejahung des Anfangsverdachts geführt.

Erstmeldung am 27. März um 20.27 Uhr, aktualisiert um 20.51 Uhr

Titelfoto: Jörg Carstensen/dpa (Archivbild)

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