Hat sie zwei Jahre das Finanzamt betrogen? Urteil gegen Witwe von Willi Herren fix
Köln - Jasmin Herren stand wieder mal vor Gericht. Diesmal sah sich die 47-jährige Witwe von Schauspieler Willi Herren (†45) mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert.
Laut Beschwerde des Finanzamts Köln-Süd soll die Reality-TV-Bekanntheit (unter anderem "Dschungelcamp", "DSDS", "Temptation Island VIP") in den Jahren 2017 und 2018 keine Steuern an den Fiskus gezahlt haben.
Vor Gericht wurde Jasmin diesmal von Rechtsanwalt Christian Abel vertreten, der ihr vom ehemaligen Hamburger Innensenator Ronald Schill (67) alias "Richter Gnadenlos" vermittelt worden war. Ihn hatte Herren im Sommer 2025 während der gemeinsamen Teilnahme an der TV-Show "Die Villa der Versuchung" kennengelernt.
Nach knapp 20 Minuten war der Termin allerdings auch schon wieder vorbei und ein Urteil gefallen. Dieses lautet: Freispruch! Jasmin kann nach nervenaufreibenden Wochen der Ungewissheit also endlich aufatmen.
Auf der Dschungelparty von Julian F. M. Stoeckel (38) machte sie ihrer Erleichterung Luft: "Verdammt noch mal, ich habe das nicht gemacht. Das habe ich die ganze Zeit gesagt", stellte sie gegenüber "Promiflash" klar.
Ein Extra-Lob verteilte die ehemalige "Sommerhaus der Stars"-Bewohnerin an Kumpel Schill: "Ronald hat sein Wort gehalten und mir seinen Freund zur Verfügung gestellt. Herr Abel hat mich anwaltlich vertreten, dem bin ich auch sehr dankbar."
"Richter Gnadenlos" erleichterte Jasmin Herren um 400.000 Euro Schulden
Der Gerichtstermin hatte zuletzt völlig Jasmins Leben bestimmt. Auf Instagram hielt sie ihre Follower über ihre Vorbereitungen auf dem Laufenden. Wie die 47-Jährige erklärte, habe sie wochenlang Unterlagen und Belege sortiert - und das teilweise bis spät in die Nacht hinein.
Zu Schill pflegt Herren inzwischen eine ganz besondere Verbindung. Der frühere Zweite Bürgermeister der Hansestadt Hamburg war ihr bereits im vergangenen Jahr helfend zur Seite gesprungen, als er sie um ihren Schuldenberg in Höhe von 400.000 Euro erleichterte.
Wie die Sängerin in der Wiedersehensshow zu "Die Villa der Versuchung" seinerzeit erzählte, hätte ihr Show-Kollege nach dem Format seine Kontakte spielen lassen und ihr einen Top-Anwalt für Insolvenzrecht vermittelt.
Dieser legte vor Gericht Widerspruch ein - mit Erfolg. "Es wurde belegt, dass ich diese Summe nicht eingenommen habe. Deswegen bin ich davon jetzt mehr oder weniger befreit", erklärte Jasmin damals. Die Summe habe aus Altlasten aus ihrer Ehe mit Willi bestanden.
Titelfoto: Felix Hörhager/dpa

