"Das kleine Miststück": Gartensheriff wird für wichtiges Thema zum Einbrecher
Leipzig - Brandstiftungen, Einbrüche, Diebstähle - Immer wieder werden Kleingärten zum Ziel von Ganoven und Langfingern. Viele Besitzer wünschen sich deshalb mehr Sicherheit und denken über den Kauf einer Überwachungskamera nach. Aber ist so etwas überhaupt erlaubt?
Die Antwort darauf liefert Leipzigs Kleingartensheriff Michael Baumann (62) in seinem neuesten Instagram-Video - und wird dafür sogar zunächst selbst zum Einbrecher.
Um die Idee hinter der Kamera zu verdeutlichen, schleicht sich Baumann in seine eigene Gartenlaube. "Ganove kommt, bumm, hab ich das Foto geschossen", erklärt er dazu.
Er selbst habe bereits eine Überwachungskamera in seiner Laube. "Mit Alarmschaltung, mit WLAN."
Die Kamera soll dabei auf die Eingangstür ausgerichtet sein und so reagieren, dass sie ein Foto schießt, sobald ein Einbrecher sie auslöst. Dieses wird dann direkt an das Smartphone des Sheriffs geschickt.
"Und wenn das kleine Miststück denkt, er will schlau sein und er nimmt die Kamera mit: Dann sind 15 Euro weg, aber, mein Freund, dein Foto hab ich auf meinem Handy."
Überwachungskamera in der Laube? Das sagt die Kleingartenverordnung
Aber wie steht es denn nun um die Gesetzeslage? Ist eine Überwachungskamera in der eigenen Laube erlaubt?
Ja, sagt der Kleingartensheriff, zumindest im Raum Leipzig! "In der Kleingarten-Bibel des Stadt- und Kreisverbandes Leipzig steht heilig geschrieben: 'Es ist nicht gestattet [...] Der Einsatz von automatischen Bildaufzeichnungsgeräten - wenn die Aufnahmen die Parzellengrenzen überschreiten'", zitiert er.
Baumann zufolge sei also alles erlaubt, was nach innen filmt.
"Zum Nachbarn rüber eigentlich verboten, es sei denn, ihr seid euch einig, dass ihr euch gegenseitig filmt, macht auch mal Spaß. Was ihr aber auf keinen Fall dürft: öffentliche Wege draußen. Die. dürft. ihr. nicht."
Titelfoto: Montage: Screenshots/instagram.com/kleingartensheriff

