Riesenerfolg für Lilly Becker vor Gericht: Ex-Mann Boris droht Zwangsvollstreckung
Düsseldorf/München - Klage, Urteil, Zwangsvollstreckung statt Spiel, Satz und Sieg: Boris Becker (58) hat vor Gericht eine empfindliche Niederlage gegen seine Ex-Frau Lilly Becker (49) einstecken müssen.
Seit dem Gefängnisaufenthalt des früheren Weltklasse-Tennisspielers streiten sich die Ex-Partner um den Unterhalt für den gemeinsamen Sohn Amadeus (16). Eine Beschwerde des 58-Jährigen diesbezüglich wurde jetzt vor dem OLG in München abgeschmettert.
Die Entscheidung des Amtsgerichts von Anfang Januar 2026 bleibt also bestehen. Eine Vollstreckung ist somit zulässig. Etwaige Einwände müsste Boris in einem separaten Verfahren geltend machen. Vorteil Lilly!
Laut einem Bericht von "Bunte" sollen die Anwälte der ehemaligen RTL-Dschungelkönigin bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den mehrfachen Grand-Slam-Sieger eingeleitet haben.
Um ausstehende Unterhaltszahlungen für Amadeus geltend zu machen, könnte es nun unter anderem auch Konten, Honoraren und anderen allgemeinen Vermögenswerten von Boris an den Kragen gehen.
Lilly Becker mit überdeutlicher Kritik an Boris' Vaterqualitäten
Gegenüber der britischen Boulevardzeitung "Daily Mail" hatte Lilly jüngst überdeutlich die Vater-Qualitäten des gebürtigen Leimeners in Bezug auf ihren gemeinsamen Teenager-Sohn angeprangert.
Sie wünsche sich für Amadeus "einen Vater, der da ist – nicht für die Feiertage und die Fünf-Sterne-Hotels, sondern für das ganz normale, unspektakuläre, unverzichtbare Geschäft, sein Vater zu sein".
Neben Nähe und Geborgenheit zählt für die Niederländerin dazu eben auch finanzielle Hilfe. "Er macht diese großen Gesten, will aber nicht das Geld zahlen, zu dem ihn ein Gericht verurteilt hat, um die Grundbedürfnisse zu decken", ärgerte sich Lilly.
Zuletzt stiegen beide Ex-Eheleute in Düsseldorf sogar im selben Hotel ab, gingen sich dabei aber gekonnt aus dem Weg. Seinem Sohn soll Boris laut "Bunte" aber zumindest einen Kurzbesuch abgestattet haben.
Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

